Oberrohrdorf passt Regeln für Seniorenanlässe an
Ab 2026 gelten in Oberrohrdorf neue Regeln für Seniorenanlässe: Einladungen zu Ausflug und Adventsfeier erfolgt ab 75 Jahren, Geburtstagsbesuche ab 85 Jahren.

Wie die Gemeinde Oberrohrdorf berichtet, gestaltet sich die Organisation der Seniorenanlässe aufgrund der hohen Teilnehmerzahlen immer schwieriger. Die maximale Teilnehmerzahl ist je nach Anlass unterschiedlich.
Beim Seniorenausflug beispielsweise liegt das Maximum zwischen 180 und 200 Personen. Mit dieser Gruppengrösse ist es bereits sehr schwierig, geeignete Busunternehmen, Restaurants und Ausflugsziele zu finden.
Dieses Jahr wurde innerhalb von zehn Tagen nach dem Versand der Einladungen bereits die Maximalkapazität von 180 Personen (Restaurantvorgabe) erreicht, es musste eine Warteliste geführt werden. Die Seniorenadventsfeier ist ebenfalls jedes Jahr mit nahezu 200 Teilnehmern sehr gut besucht und stösst an die Grenzen (Raumgrösse).
Anpassung wegen steigender Teilnehmerzahlen
Der Gemeinderat hat anhand eines «Jahrgangsbaums» beziehungsweise «Alterspyramide» die Altersstruktur analysiert. Bis anhin wurden Personen ab 70 Jahren an den Seniorenausflug und die Seniorenadventsfeier eingeladen.
Es zeigt sich aber, dass in den nächsten Jahren jeweils 50 bis 60 Personen neu das 70. Altersjahr erreichen werden und daher ebenfalls an die Anlässe einzuladen sind und somit ein Handlungsbedarf besteht, da bereits jetzt jeweils knapp über 800 Personen zu den Seniorenanlässen eingeladen werden.
Auch die Anzahl der Seniorengeburtstags-Besuche steigt. Bis anhin erfolgten Besuche inklusive Geschenkübergaben beim 80., 90. und 95. Geburtstag sowie anschliessend bei jedem weitere Geburtstag. Der Gemeinderat hat auch hier eine Anpassung der Alterslimiten beschlossen.
Neue Regelung für Seniorenanlässe ab 2026
Ab dem Jahr 2026 gilt folgende Regelung: Der Seniorenausflug ist auf maximal 200 Personen beschränkt und richtet sich an alle Einwohner ab 75 Jahren, wobei die Teilnahme je nach Reiseziel begrenzt ist.
Ebenfalls ab 75 Jahren erfolgt die Einladung zur Seniorenadventsfeier, die ebenfalls auf 200 Teilnehmende beschränkt ist. Seniorengeburtstags-Besuche inklusive Geschenkübergaben werden ab dem 85., 90. und 95. Geburtstag sowie danach jedes Jahr durchgeführt.
Beim Seniorenausflug und der Seniorenadventsfeier wurde jedoch eine «Besitzstandwahrung» festgelegt, also für die Jahrgänge unter 75 Jahren, die bereits dieses Jahr eingeladen wurden, gilt die Besitzstandwahrung, das heisst sie werden weiterhin eingeladen.
Der Gemeinderat möchte betonen, dass dies nicht aus finanziellen Gründen erfolgt, sondern rein aus logistischen beziehungsweise Kapazitätsgründen.








