Windisch

    Referendum gegen Budget 2026 in Windisch

    Nau.ch Lokal
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    Brugg,

    In Windisch wird das Budget 2026 vors Volk gebracht. Bis zur Abstimmung gilt ein Ausgabenstopp, nur zwingende Kosten sind erlaubt.

    Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Spinnerei Kunz in Windisch. Die Spinnerei war im 19. und 20. Jahrhundert eine grosse Textilunternehmung.
    Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Spinnerei Kunz in Windisch. Die Spinnerei war im 19. und 20. Jahrhundert eine grosse Textilunternehmung. - Nau.ch / Werner Rolli

    Wie die Gemeinde Windisch mitteilt, hat der Einwohnerrat das Budget 2026 mit einem Steuerfuss von 115 Prozent genehmigt. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen, weshalb die Stimmbevölkerung am 8. Februar 2026 über das Budget entscheidet.

    Bis ein neues Budget in Kraft tritt, gilt ein stark eingeschränktes Ausgaberecht gemäss Gemeindegesetz: Unerlässliche sowie gebundene Ausgaben dürfen getätigt werden, und der ordnungsgemässe Betrieb von Verwaltung und Schule ist sicherzustellen.

    Ausgaben, die ohne Schaden oder Mehrkosten für die Gemeinde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden können, gelten nicht als unerlässlich und sind bis zum Vorliegen des ordentlichen Budgets aufzuschieben.

    Ausgabenstopp bis zur Budgetgenehmigung

    Somit darf die Gemeinde ab 1. Januar 2026 bis zur definitiven Genehmigung des Budgets nur die notwendigsten Ausgaben tätigen. Aus diesem Grund muss der am 4. Januar 2026 geplante Neujahrsapéro abgesagt werden.

    Die Abteilungen wurden zudem angewiesen, alle weiteren nicht zwingenden Ausgaben bis zur Genehmigung des Budgets 2026 aufzuschieben. Dazu gehören unter anderem Projekte im Tiefbau, in der Organisationsentwicklung oder beim Unterhalt der Liegenschaften.

    Die Schule verschiebt ihre Schulveranstaltungen, sofern diese nicht bereits kostenpflichtig organisiert wurden. Das Skilager kann aufgrund bereits getätigter Anzahlungen durchgeführt werden.

    Bei einer Genehmigung des Budgets im Februar 2026 kann ein grosser Teil der budgetierten Ausgaben freigegeben und bis Ende Jahr umgesetzt werden. Bei einem «nein» zum Budget 2026, welche eine weitere Verzögerung verursachen würde, müsste der Gemeinderat über das weitere Vorgehen beschliessen.

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