Oberrohrdorf

Neugestaltete Ringstrasse: Fussgänger haben Vorrang

Gemeinde Oberrohrdorf
Gemeinde Oberrohrdorf

Brugg,

In der neuen Begegnungszone an der Ringstrasse in Oberrohrdorf gilt Tempo 20, Fussgänger haben Vortritt und alle Verkehrsteilnehmenden teilen sich den Raum.

Oberrohrdorf. (Symbolbild) - oberrohrdorf.ch

Wie die Gemeinde Oberrohrdorf berichtet, wurde mit der abgeschlossenen Sanierung der Ringstrasse zwischen Raiffeisenbank und katholischer Kirche dieser Strassenteil speziell ausgestaltet und als Begegnungszone verfügt, zudem wurde ein Fahrverbot für Lastwagen verhängt (der Busverkehr ist ausgenommen).

Aufgrund von Rückmeldungen möchte der Gemeinderat die gesetzlichen Bestimmungen zur Begegnungszone in Erinnerung rufen. Eine Begegnungszone ist ein speziell gekennzeichneter Strassenraum, in dem Fussgänger, Velofahrende und Motorfahrzeuge gleichberechtigt unterwegs sind.

Ziel ist es, die Sicherheit zu erhöhen, das gegenseitige Verständnis zu fördern und den öffentlichen Raum als Lebensraum aufzuwerten. Gemäss der Signalisationsverordnung gilt in einer Begegnungszone Folgendes: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Stundenkilometer, Fussgänger dürfen die Fahrbahn in voller Breite benutzen und haben Vorrang, sie dürfen den Verkehr aber nicht unnötig behindern.

Geschwindigkeitskontrollen sollen Sicherheit stärken

Alle Verkehrsteilnehmer sind zu besonderer Rücksichtnahme verpflichtet und Parkieren ist nur an entsprechend markierten Stellen erlaubt. Im Weiteren wird der Gemeinderat auch Geschwindigkeitskontrollen veranlassen.

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