Ersatzwahlen für Gemeinderat und Vizeammann in Thalheim AG
Wie die Gemeinde Thalheim AG meldet, findet die Ersatzwahl für Gemeinderat und Vizeammann, für den Rest der Amtsperiode bis 2025, am 22. Oktober 2023 statt.

Die Ersatzwahl Gemeinderat und Vizeammann für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025, infolge der Demission von Vizeammann Reto Schneider, findet am 22. Oktober 2023 zusammen mit den National- und Ständeratswahlen statt.
Die Bevölkerung wird gebeten, sich bereits jetzt Gedanken über eine Kandidatur oder über mögliche Kandidaten zu machen.
Die Mitglieder des Gemeinderates und die Gemeindeverwaltung stehen gerne für Fragen zur Verfügung.
Wahlvorschläge sind bis September 2023 einzureichen
Wahlvorschläge sind gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Freitag, 8. September 2023, um 12 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann ab sofort bei der Gemeindekanzlei bezogen und vor der genannten Frist eingereicht werden.
Schriftliche Wahlannahmeerklärung ist beizulegen
Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitsausweis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Zudem kann eine Person als Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied der Behörde ist.