Brugg

Strasse Schützenmatt wird umfassend saniert

Nau.ch Lokal
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Brugg,

Brugg erneuert ab in der Schützenmatt Strasse, Leitungen und Entwässerung. Die Bauarbeiten beginnen am 11. August 2025 und erfolgen abschnittsweise.

Die reformierte Stadtkirche und Schulhaus Stapfer in Brugg.
Die reformierte Stadtkirche und Schulhaus Stapfer in Brugg. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Stadt Brugg mitteilt, befindet sich die Strasse in der Schützenmatt in einem schlechten Zustand und erfüllt die Anforderungen nicht mehr. Die Fundationsschicht muss ersetzt und neue Randabschlüsse müssen erstellt werden.

Die Entwässerung der Strasse erfolgt im westlichen Teil über eine neue Schmutzwasserleitung; im restlichen Gebiet wird die Strasse über ein einseitiges Gefäll in vorhandene Grünrabatten entwässert.

Auch die Schmutzwasserleitungen weisen erheblichen Erneuerungsbedarf auf und erfordern eine Sanierung im Grabenverfahren. Dabei wird auch der Anschluss an die Hauptkanalisationsleitung in der Zurzacherstrasse neu erstellt.

Im ganzen Perimeter wird zudem eine neue Sauberwasserleitung installiert. Ziel ist die Einführung eines Trennsystems für die Kanalnetze (Meteor- und Abwasser), um eine nachhaltige Trennung und Entlastung der Abwasserreinigungsanlage zu gewährleisten.

Umfassende Infrastrukturarbeiten in der Schützenmatt

Die IBB Energie AG saniert im Rahmen dieses Projekts die Wasserleitung, baut die Kapazität der Elektroleitungen aus und ersetzt die Kabeltrassen der Strassenbeleuchung. Auch die Swisscom baut ihre Leitungen in der Schützenmatt aus.

Parallel zu diesen Bauarbeiten werden neue Unterflur-Sammelcontainer installiert. Durch die Integration in das Strassenbauprojekt entstehen für die Anwohner keine zusätzlichen Behinderungen oder Einschränkungen.

Die Arbeiten finden abschnittsweise statt, wobei jeweils circa 20 Meter bis 30 Meter der Strasse ganz oder teilweise gesperrt sein werden. Notwendige Umleitungen werden vor Ort ausgeschildert und die Anwohnenden vorgängig mittels Flyer informiert.

Die Zufahrt zu den einzelnen Liegenschaften ist weiterhin möglich, es gilt bei Vollsperrungen ein Sackgassen-Regime beidseitig des Bauabschnitts.

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