Kanton Bern will mit Steuergesetzrevision Solaranlagen fördern

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Bern,

Der Kanton Bern will im Rahmen der Steuergesetzrevision 2024 die Solarkraft fördern. Auf eine allgemeine Steuersenkung verzichtet er. Zu unsicher seien die finanzpolitischen Aussichten.

Solarenergie
Eine Solaranlage auf einem Dach. (Symbolbild) - keystone

Der Kanton Bern will im Rahmen der Steuergesetzrevision 2024 die Solarkraft fördern. Auf eine allgemeine Steuersenkung verzichtet er. Zu unsicher seien die finanzpolitischen Aussichten.

In der letzten Steuergesetzrevision wurden zudem bereits gewisse steuerlichen Erleichterungen umgesetzt. In der nächsten Revision sollen neu Photovoltaik- und Solarthermieanlagen den Eigenmietwert nicht mehr erhöhen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.

Zudem bleibt der Erlös aus dem Verkauf von selbst produziertem Strom künftig im Umfang des Eigenbedarfs steuerfrei. Investitionskosten für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen sind neu bereits bei der Erstellung eines Neubaus abziehbar - und nicht wie bisher erst später bei bestehenden Gebäuden.

Schliesslich können Gemeinden neu, wenn sie das möchten, die Energieeffizienz von Gebäuden bei der Festsetzung der kommunalen Liegenschaftssteuern berücksichtigen.

Im Rahmen der vorliegenden Revision sollen zudem verschiedene Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden im bernischen Steuergesetz umgesetzt werden.

Der Regierungsrat schickt die Steuergesetzrevision 2024 in die Vernehmlassung. Sie dauert bis am 21. Januar 2022.

2019 lehnte die Berner Stimmbevölkerung das kantonale Energiegesetz ab. Der Regierungsrat betonte seinerzeit, an einer klimafreundlichen Energiepolitik festzuhalten. Erst vor rund einem Monat hatten sich die Bernerinnen und Berner mit 63,9 Prozent der Stimmen für einen Klimaschutz-Artikel in der kantonalen Verfassung ausgesprochen.

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