Berner Unternehmen sollen die Corona-Härtefallhilfe nicht schon ab einem Mindestumsatz von 50'000 Franken erhalten. Die Berner Regierung belässt die Mindestumsatzschwelle bei 100'000 Franken.
Berner Regierung
Die Berner Regierung von links nach rechts: Christoph Auer, Staatsschreiber, Philippe Mueller, Polizei- und Militärdirektor, Beatrice Simon, Finanzdirektorin, Pierre Alain Schnegg, Gesundheits- und Fürsorgedirektor, Vize-Präsident des Regierungsrates, Christoph Ammann, Volkswirtschaftsdirektor, Präsident des Regierungsrates, Christoph Neuhaus, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektor, Christine Häsler, Erziehungsdirektorin, und Evi Allemann, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektorin. - Keystone

Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat beantragen, zwei Richtlinienmotionen abzulehnen, deren Urheber die Senkung der Mindestumsatzschwelle fordern. Das teilte die Kantonsregierung am Freitag mit.

Ziel der Härtefallmassnahmen sei es, Konkurse von Unternehmen zu verhindern, die mindestens einen existenzsichernden Haupterwerb ermöglichen würden. Das schreibt der Regierungsrat zur Begründung. Gemäss den Bundesvorgaben solle sich die Härtefallhilfe an den ungedeckten Fixkosten der Unternehmen orientieren.

Die Urheberinnen und Urheber der beiden Motionen im Grossen Rat argumentierten, in der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes sei derzeit eine Mindestumsatzschwelle von 50'000 Franken vorgesehen. Gerade Kleinstunternehmen und Selbstständigerwerbende mit tiefen Einkommen seien schon im Normalfall grösseren Schwierigkeiten ausgesetzt. Sie würden während dieser Corona-Krise besonders leiden.

Der bernische Grosse Rat wird sich noch über die beiden Motionen beugen. Bei Richtlinienmotionen hat der Regierungsrat aber einen «relativ grossen Spielraum» bei der Erfüllung des Auftrags, wie es jeweils heisst. «Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat», schreibt die Kantonsregierung jeweils auch.

Die Berner Regierung will aber eine Lücke in der Härtefallhilfe schliessen, wie sie weiter mitteilte. Diese Lücke betrifft Unternehmen, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem Einreichen des Härtefallgesuchs in einen anderen Kanton abgewandert sind.

Aktuell können in Bern nur Unternehmen Härtefallunterstützung beantragen, die zum Zeitpunkt der Einreichung ihres Gesuchs ihren Hauptsitz im Kanton haben. Die Härtefallverordnung des Bundes sieht hingegen vor, dass sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Unternehmens am 1. Oktober des vergangenen Jahres richtet. Mit der kantonalen Bestimmung entsteht somit eine Lücke.

Obwohl es standortpolitisch nicht zielführend sei, abgewanderte Unternehmen zu unterstützen, werde der Regierungsrat auf Wunsch des Bundes diese Lücke schliessen, heisst es in der Mitteilung. Die kantonale Härtefallverordnung werde noch im Februar angepasst.

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