Grosser Rat möchte Geschlechtsumwandlungs-Operationen erst ab 18
Das Berner Kantonsparlament will irreversible medizinische Eingriffe zur Geschlechtsumwandlung erst bei Volljährigen erlauben.

Das Berner Kantonsparlament strebt an, irreversible medizinische Eingriffe zur Geschlechtsumwandlung erst bei Volljährigen zu erlauben. Am Mittwoch hat der Grosse Rat eine entsprechende Motion mit 76 zu 75 Stimmen angenommen. Zudem soll der Kanton in diesem Bereich die Beratung stärken.
Motionssprecher Tom Gerber (EVP/Reconvilier) begründete den Vorstoss damit, dass in Frage gestellt werden müsse, ob Minderjährige in der Lage seien, die Hintergründe und Auswirkungen einer Geschlechtsumwandlung zu ermessen.
Jugendliche würden zum Teil auch durch Influencer oder Influencerinnen auf den Sozialen Medien beeinflusst.

Grossrätin Rahel Ruch (Grüne/Bern) sagte, dass urteilsfähige Jugendliche über einen solchen Eingriff entscheiden könnten. Dies sei im Bundesrecht so geregelt und der Kanton Bern könne es nicht anders regeln.
Schnegg für eine Zustimmung
Beim Vorstoss handelte es sich um eine Richtlinienmotion, deren Umsetzung im abschliessenden Zuständigkeitsbereich der Regierung liegt.

Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) sprach sich für eine Zustimmung aus. So könne seine Direktion an die Spitäler appellieren, solche irreversible Eingriffe bei Kindern und Jugendliche nur mit äusserster Zurückhaltung durchzuführen.
Die SVP, FDP, EDU und EVP unterstützten den Vorstoss, während SP, Grüne, GLP und Mitte ihn ablehnte.
Mit grosser Mehrheit stimmte der Grosse Rat dem zweiten Punkt der Motion zu. Dieser beauftragt die Regierung damit, Jugendliche, die mit Fragen der Geschlechtsidentität zu kämpfen haben, zu begleiten. Dabei sollten nichtmedizinische und reversible Ansätze bis zur Volljährigkeit bevorzugt werden.