GPK begrüsst Massnahmen der Regierung Bern
Wie der Kanton Bern mitteilt, hat der Regierungsrat die Kontrollen von Materialabbaustellen und Deponien verstärkt.

Vor rund einem Jahr hat der Grosse Rat den Bericht der GPK zur Rolle des Kantons rund um die Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Steinbruch Mitholz/Blausee zur Kenntnis genommen.
Die Kommission hatte im Bericht acht Empfehlungen formuliert, wie Lehren aus dem Vorfall gezogen werden sollen.
Der Grosse Rat stellte sich auch hinter den Antrag der Kommission, dass der Regierungsrat die Kommission binnen eines Jahres über den Umsetzungsstand informieren soll.
Der Regierungsrat ist dieser Aufforderung fristgerecht nachgekommen und hat gegenüber der GPK schriftlich und mündlich Rechenschaft abgelegt, welche Massnahmen er in der Zwischenzeit ergriffen hat.
Regierungsrat will Bauverordnung revidieren
Als Sofortmassnahme hat die Regierung unangemeldete Kontrollen bei verschiedenen Abbaustellen durchführen lassen.
Auch der Prozess der Eingangskontrollen wurden in Absprache mit der Branche geprüft.
Der Regierungsrat möchte jedoch noch einen Schritt weitergehen und setzt sich dafür ein, dass es einen nationalen Standardprozess für die Eingangskontrollen gibt.
Die GPK begrüsst, dass der Regierungsrat auch bereit ist, die Aufsicht über Materialabbaustellen zu entflechten und Zuständigkeiten und Kompetenzen der verschiedenen Behörden klarer zu regeln.
Revision der Bauverordnung wird gestartet
Ein von der zuständigen Direktion in Auftrag gegebenes Gutachten hat die Feststellungen der GPK bestätigt, dass hier grosser Handlungsbedarf besteht.
Die Bau- und Verkehrsdirektion hat darum eine entsprechende Revision der Bauverordnung gestartet, die im Mai 2024 in Kraft treten soll.
Auch in Bezug auf eine Stärkung und Präzisierung der Aufgaben der Umweltbaubegleitung sollen im laufenden Jahr konkrete Schritte unternommen werden.
Zweiter Bericht Anfang 2024
Die Ausführungen des Regierungsrates haben deutlich gemacht, dass die Arbeiten zur Umsetzung der Empfehlungen zusätzliche Zeit benötigen und für gewisse Aspekte noch vertiefte Abklärungen durchgeführt werden müssen.
Aus diesem Grund hat die Kommission entschieden sich zu Beginn des kommenden Jahres nochmals über den Stand der Umsetzung informieren lassen.