Vorsorge Oberland: Kann man das PK-Geld vorzeitig auszahlen lassen?

    Marcel Winter
    Marcel Winter

    Bern,

    Alle Arbeitnehmer zahlen in der Schweiz in die Pensionskasse für die Vorsorge ein. Funktioniert eine vorzeitige Auszahlung der Pensionskasse?

    Vorsorge
    Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich die Pensionskasse vorzeitig auszahlen. - Depositphotos

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems.
    • Nach Erreichen des Rentenalters ist eine Monatsrente oder Kapitalauszahlung möglich.

    Berufstätige in der Schweiz zahlen jeden Monat automatisch in die ersten beiden Säulen der Altersvorsorge ein: die staatliche AHV-Rente und die berufliche Pensionskasse.

    Während die AHV-Rente grundsätzlich später als klassische Monatsrente ausgezahlt wird, kann die Sparsumme der Pensionskasse einmalig ausgezahlt werden. In einigen Fällen sogar schon vor dem Erreichen des Rentenalters.

    Die Auszahlung aus der Pensionskasse

    Es klingt reizvoll: Auf einen Schlag werden aus der Pensionskasse grosse Summen entnommen, mit denen sich Wünsche erfüllen lassen. Allerdings gelten dafür strenge Regeln. Eine wichtige ist die Altersgrenze: Die Auszahlung ist normalerweise frühestens mit 58 Jahren möglich. Davon werden, wie die Credit Suisse schreibt, vier Ausnahmen gemacht:

    Immobilien erwerben und Vorsorge sichern

    Eine eigene Immobile als Altersruhesitz ist für viele Menschen wichtiger Bestandteil der finanziellen Vorsorge. Schliesslich fallen dann im Alter keine Mietausgaben mehr an. Der Gesetzgeber fördert den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie mit der Wohneigentumsförderung (WEF). Diese sieht einen Vorbezug der Vorsorge aus der Pensionskasse vor.

    Altersruhesitz
    Für viele Menschen ist es wichtig, eine eigene Immobilie als Altersruhesitz und Vorsorge zu besitzen. - Depositphotos

    Das Geld kann dann zum Beispiel für den Erwerb eines Eigenheims oder der Finanzierung eines Hausbaus genutzt werden. Auch vorhandene Hypothekendarlehen lassen sich so ablösen.

    Allerdings muss die auf diese Weise erworbene Immobilie selbst genutzt werden. Es ist also nicht möglich, ein zweites Haus zur Vermietung zu kaufen.

    Selbständigkeit

    So mancher träumt davon, beruflich noch einmal neu durchzustarten und sich selbstständig zu machen. Da wird der sichere Job bei einer Firma gegen den eigenen Bioladen auf dem Land eingetauscht.

    Der Sprung in die Selbständigkeit muss natürlich finanziert werden und dies kann mithilfe der Pensionskasse geschehen.

    Selbständig
    Sich selbständig zu machen erfordert viel Mut. - Depositphotos

    Gut zu wissen: Wer finanziell nicht aufs Ganze gehen will, der lässt sich die angesparte Summe halb-halb auf zwei Freizügigkeitskonten überweisen. Ein Konto wird dann zur Finanzierung der Selbständigkeit genutzt, das andere dient als finanzielle Rücklage.

    Würden Sie sich Ihre Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen?

    Frühpensionierung

    Bei Erreichen des gesetzlichen Mindestalters von 58 Jahren ist eine vorzeitige Auszahlung im Rahmen der Frühpensionierung möglich. Allerdings handhaben die Pensionskassen dies unterschiedlich. Manche erlauben eine vollständige Auszahlung des Vorsorgegeldes, andere lediglich einen Viertel der Summe.

    Auswanderung

    Wer der Schweiz endgültig den Rücken zukehrt, der kann sich vorab das gesamte Guthaben aus der Pensionskasse auszahlen lassen. Zumindest, wenn das neue Land ausserhalb des EU/Efta-Raumes liegt.

    Die gesamte Summe kann dann beispielsweise für einen Altersruhesitz an einem Strand in Thailand oder der Türkei genutzt werden.

    Schweiz
    Wer duerhaft die Schweiz verlässt, hat die Möglichkeit, im Voraus das gesamte Guthaben seiner Pensionskasse auszahlen zu lassen. - Depositphotos

    Liegt das Ziel jedoch im EU/Efta-Raum, kann die gesamte Summe erst mit Erreichen des offiziellen Rentenalters ausgezahlt werden. Jüngere Auswanderer müssen die Vorsorge aus der Pensionskasse solange auf einem Freizügigkeitskonto parken.

    Dies liegt daran, dass sie in ihrer neuen Heimat weiterhin Pflichtbeiträge für die dortige Variante der AHV/IV zahlen.

    Kommentare

    User #5534 (nicht angemeldet)

    Ja klar kann man das! Auswandern und alles mitnehmen, so einfach. Also bei mir hats problemlos funktioniert.

    Amediesli

    „alle Arbeitnehmer“ wäre ja wirklich schön! Leider ist dem nicht so! Es gibt doch tatsächlich auch Menschen, die in drei verschiedenen Jobs zusammen 60% arbeiten, denen die Oensionskasse aber verweigert wird, weil es für die Arbeitgeber zu mühsam wäre, zu rechnen und sich mit anderen Arbeitgebern zu verständigen! Möglich wäre es. Aber offenbar nicht erwünscht. Was sagt der BR dazu??????

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