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Gesetz über Revision des Sonderstatus nimmt Kommissionshürde

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates stellt sich hinter das revidierte Sonderstatutsgesetz. Ziel ist eine stärkere Stellung des Berner Juras und der französischsprachigen Bevölkerung im Kanton Bern.

Grosser Rat
Mit dem BLS-Beteiligungsgesetz verpflichtet sich der Grosse Rat, dem Kanton Bern 50 bis 70 Prozent der BLS-Aktien zuzuweisen. (Archivbild) - keystone

Die Gesetzesvorlage sei gut austariert, teilte die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) am Dienstag mit. Sie empfiehlt dem Grossen Rat, nur eine Lesung durchzuführen und dem revidierten Gesetz ohne Änderung zuzustimmen.

Das Kantonsparlament befasst sich in der Frühlingssession mit dem Geschäft. Folgt der Grosse Rat seiner Kommission, kann die Revision 2022 in Kraft treten.

Der Bernjurassische Rat (BJR) und der Rat für französischsprachige Angelegenheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) sollen neue Kompetenzen und eine grössere Autonomie erhalten. So soll der Bernjurassische Rat künftig Erträge aus dem Lotteriefonds bedarfsgerecht zuteilen können, indem er beispielsweise die Kultur stärker unterstützt.

Weiter sollen die öffentlichen Dienstleistungen auf Französisch in den Verwaltungskreisen Berner Jura und Biel ausgedehnt werden, und zwar auf die Bereiche Steuern und Wirtschaftsförderung. Das Gesetz sieht zudem eine Weiterentwicklung der Zweisprachigkeit vor.

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