Der Kanton Bern reorganisiert seinen Kinderschutz
Im Kanton Bern wird die Hilfe für Kinder mit besonderem Schutzbedarf künftig aus einer Hand gesteuert und finanziert. Der bernische Grosse Rat hat am Donnerstag das neue Gesetz für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) genehmigt.
Ziel dieses Gesetzes ist, den heutigen Wildwuchs in diesem Bereich zu beenden. Heute kümmern sich drei Direktionen und fünf Ämter um Aufgaben in diesem Bereich. Künftig wird nur noch die Direktion für Inneres und Justiz zuständig sein für den Kinderschutz.
In Grossratsunterlagen schreibt die Kantonsregierung auch von Intransparenz bei den Kosten, Rechtsungleichheiten und Fehlanreizen bei der Leistungszuweisungen. Dies ausgelöst durch uneinheitliche Finanzmechanismen. Das soll sich nun ändern.
Profitieren von der neuen Organisation sollen rund 4000 Kinder und Jugendliche. 2000 von ihnen leben in einem Heim, knapp 700 bei einer Pflegefamilie, wie es vor gut einem Jahr bei der Vorstellung des neuen Gesetzes hiess. 1300 Kinder können dank ambulanter Unterstützung bei den Eltern wohnen.
Keine Chance hatte im Rat ein Rückweisungsantrag von Michel Seiler (Grüne). Der Leiter des Berghofs Stärenegg für schwierige Jugendliche bei Trubschachen möchte ein Gesetz, das die Kinder finanziert und nicht die Angebote, also eine Subjektfinanzierung. Das hielt die grosse Mehrheit des Rats aber nicht für angebracht.
Der Rat beschloss, das Gesetz nach nur einer Lesung zu verabschieden.
