Berner Regierung will «steinreiche Dörfer» nicht zur Kasse bitten
Der Berner Regierungsrat will nicht am kantonalen Finanzausgleich herumschrauben. Abgeltungen von Kieswerken sollen weiterhin kein Kriterium sein.

Dies auch wenn sie der einen oder anderen Gemeinde einen gewissen Reichtum bescheren.
Ob eine Gemeinde im kantonalen Finanzausgleich eine Nettozahlerin oder eine Nettoempfängerin ist, soll wie bis anhin durch deren harmonisierte Steuerkraft bestimmt werden.
Das schreibt der Regierungsrat in seiner am Montag, 24. Oktober 2022, publizierten Antwort auf ein Postulat im Grossen Rat.
Es könnte zu Ungleichbehandlung unter den Gemeinden kommen
Urs Graf (SP) möchte «steinreiche Gemeinden in den Finanzausgleich miteinbeziehen». So lautet der Titel seines Vorstosses.
Es gebe Gemeinden, die wegen der Abgeltung für Kieswerke finanziell äusserst gut dastünden, nicht aber in den Finanzausgleich einzahlen müssten.
Das führe zu einer Ungleichbehandlung unter den bernischen Gemeinden.
Kieswerke könnten zu Lärm-, Staub- und Abgasemissionen führen
Der Regierungsrat sieht es anders. Der bernische Finanzausgleich sei – wie auch der nationale – bewusst als reiner Steuerkraftausgleich konzipiert.
Würde man Abgeltungen zur Kiesgewinnung einbeziehen, stellten sich Abgrenzungsfragen zu weiteren nicht fiskalischen Erträgen der Gemeinde, zum Beispiel Anlagen des Finanzvermögens.
Zudem führe der Betrieb von Kieswerken zu erheblichen Lärm-, Staub- und Abgasemissionen. Er sei für die Gemeinden also auch mit Nachteilen verbunden.
Der Vorstoss wurde von Mitgliedern mehrerer Parteien unterzeichnet
Sollten sie keinen finanziellen Nutzen mehr erzielen, dürfte ihre Bereitschaft sinken, Standortgemeinde eines Kieswerks zu sein. Das widerspreche den Interessen des Kantons.
Der Regierungsrat empfiehlt das Postulat zur Ablehnung. Das letzte Wort hat der Grosse Rat.