Regierung

Thurgauer Regierung äussert sich kritisch zu Post-Plänen des Bundes

Die Thurgauer Regierung äussert sich kritisch zu den Plänen des Bundesrats bezüglich der Schweizerischen Post.

In der Schweiz erhöhte die Post teils die Tarife für Pakete und Briefe per 1. Januar 2024. (Archivbild)
Die Regierung des Kantons Thurgau hat sich kritisch zu den Plänen des Bundesrates geäussert. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Thurgauer Regierung hat sich kritisch zu den Plänen des Bundesrats betreffend die Zukunft der Schweizerischen Post geäussert. Den vorgesehenen Verzicht auf die Frühzustellung von Tageszeitungen lehnt sie beispielsweise ab.

«Wir beurteilen die vorliegenden Verordnungsanpassungen kritisch bis ablehnend.» Dies schrieb die Thurgauer Regierung in einer Stellungnahme zur Teilrevision der Postverordnung, zu der am Mittwoch die Vernehmlassung zu Ende gegangen ist.

Sollte auf eine Frühzustellung verzichtet werden, dürfte die Attraktivität der «bereits geschwächten Tageszeitungen» weiter Abnehmen, so die Regierung. Diese Form der indirekten Medienförderung sei wichtig, damit sich digital weniger affine Personen weiterhin zeitnah in der Presse informieren könnten.

Digitalisierungspläne stossen auf Kritik

Mit der Vorlage wird auch eine Modernisierung der Grundversorgung mit neuen digitalen Angeboten angestrebt. Aus Sicht der Thurgauer Regierung führen die geplanten Massnahmen dazu, dass die «Machtstellung» der Post im analogen Briefmarkt auf den digitalen Bereich ausgeweitet wird.

«Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb der Post auf dem Verordnungsweg ein zusätzliches Monopol zugestanden werden soll», schrieb die Regierung. Es gebe genügend private Firmen, welche im Bereich «ePost» Produkte anbieten. Der Erweiterung der digitalen Angebote stehe man deshalb kritisch gegenüber.

Einverstanden zeigt sich der Regierungsrat hingegen mit der geplanten Herabsetzung der Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen und Paketen. Als Laufzeit gilt die Zeit der Beförderung der Postsendung vom Aufgabeort bis zum Zeitpunkt ihrer Aushändigung an den Empfänger. In der Grundversorgung sollen die Vorgaben auf 90 Prozent herabgesetzt werden. Aktuell liegt diese bei Briefen bei 97 und für Pakete bei 95 Prozent.

Grossrevision des Postgesetzes steht bevor

Die Revision der Postverordnung ist lediglich ein Zwischenschritt. Das letzte Wort wird das Parlament bei der grossen Revision des Postgesetzes haben, die nach der Sommerpause vom Bundesrat behandelt werden dürfte. Das heutige Postgesetz wurde vor 15 Jahren vom Parlament verabschiedet.

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