Der Regierungsrat macht in seiner Antwort auf einen Vorstoss deutlich, dass er Wildtiere besser schützen wil. Verbesserungen zum Wildtierschutz werden geprüft.
Rehkitz
Rehkitz - Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Das der Berner Regierungsrat frisch geborene Wildtiere besser vor Hunden schützen will, macht er in seiner am Dienstag, 30. Mai 2023, publizierten Antwort auf einen Vorstoss im Grossen Rat deutlich.

Motionärin Madeleine Amstutz (SVP/Sigriswil) will, dass der Kanton Bern die Regelung der Nachbarkantone übernimmt.

Von Mitte April bis Ende Juli sollen Hunde in den Wäldern und in unmittelbarer Nähe von Wäldern an der Leine geführt werden müssen.

Jedes Jahr würden im Kanton Bern frisch geborene Wildtiere – besonders Kitze und Jungvögel von Bodenbrütern – von freilaufenden Hunden stark verwundet oder zu Tode gebissen, schreibt Amstutz.

Ihr Vorstoss fand Unterstützung von Grossratsmitgliedern praktisch aller Parteien.

Geltungsbereich sollte von 50 auf 200 Meter ausgeweitet werden

Der Regierungsrat will den Vorstoss als Postulat entgegennehmen und prüfen, wie sich der Wildtierschutz am besten verbessern lässt.

Seiner Meinung nach sollte der Leinenzwang im Wald sogar von Anfang April bis Ende Juli dauern, denn dies entspreche der Brut- und Aufzuchtzeit.

Ausserdem müsste der Geltungsbereich nicht auf bloss 50 Meter Abstand vom Wald festgelegt werden, wie dies die Motionärin fordert. Besser seien 200 Meter.

Eine Revision der bernischen Verordnung über den Wildtierschutz ist nötig

So könnten Rehkitze, aber auch die meist noch sensibleren Bodenbrüter und Feldhasen, deutlich besser geschützt werden.

Für die Neuerungen braucht es laut Regierung eine Revision der bernischen Verordnung über den Wildtierschutz.

Diese erlaubt heute das Laufenlassen von Hunden im Wald, «wenn sie von der Begleitperson jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden können».

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