Wie die Konferenz der Kantonsregierungen stellt sich auch die Berner Regierung hinter das Covid-19-Gesetz. Nebst der Bekämpfung der Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen sichere die Vorlage den Einbezug der Kantone in deren Zuständigkeitsbereich.
Berner Regierungsrat
Der Berner Regierungsrat. (Symbolbild) - Keystone

In der Medienmitteilung vom Freitag erinnert der Berner Regierungsrat daran, dass bei einem Nein des Stimmvolks am 28. November alle letzten März vom eidgenössischen Parlament angenommenen Gesetzesanpassungen ein Jahr später ausser Kraft treten würden.

Zu den wichtigsten wirtschaftlichen Massnahmen gehörten nebst der Kurzarbeitsentschädigung die Abfederung von Härtefällen. Im Kanton Bern wurden bisher mehr als 430 Millionen Franken an über 3500 Berner Unternehmen ausbezahlt worden. Der Bundesanteil von 360 Millionen werde durch das Covid-Gesetz gewährleistet, unterstreicht die Berner Regierung.

Zudem sei das umstrittene Covid-Zertifikat «eine einfache und gute Möglichkeit», eine Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat zu dokumentieren. Bei einer Ablehnung des Covid-Gesetzes käme es - bei einer Verschlechterung der Lage - unweigerlich zu Zugangsbeschränkungen für die gesamte Bevölkerung.

Die Volksinitiative «Für eine starke Pflege», die ebenfalls am 28. November zur Abstimmung kommt, empfiehlt die Berner Regierung zur Ablehnung. Die Verankerung des Anliegens in der Verfassung sei nicht «nicht zielführend».

Hingegen könne der indirekte Gegenvorschlag, der eine Ausbildungsoffensive vorsieht, bei einem Nein zur Initiative rasch umgesetzt werden. Aus Sicht der Regierung wäre es weder im Sinne der Betriebe noch der Kantone, wenn der Bund verpflichtet würde, die Kompetenzen im Pflege-Bereich auszuweiten.

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