Stadt Bern zieht Urteil zum Parkieren in der Altstadt nicht weiter
Das Langzeitparkieren in der Unteren Altstadt Berns bleibt für Anwohnende vorerst möglich. Die Stadt Bern zieht ein entsprechendes Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts nicht ans Bundesgericht weiter, wie der Gemeinderat mitteilte.

Die Erfolgsaussichten wären gering und ein Beschwerdeverfahren würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen, begründete der Gemeinderat seinen Entscheid in einem Communiqué vom Donnerstag. Das Ziel, die Untere Altstadt vom motorisierten Verkehr zu entlasten, bleibe aber bestehen.
Die Stadt wollte das bisherige Vorrecht der Anwohnerinnen und Anwohnern auf eine Parkdauer von maximal 48 Stunden ersatzlos streichen. Dagegen wehrten sich mehrere Anwohnende sowie eine ortsansässige Genossenschaft erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht. Dieses hob eine entsprechende Verordnungsänderung auf, wie aus einem Anfang August publizierten Urteil des Gerichts hervorging.
In einem weiteren Streitpunkt obsiegte die Stadt hingegen. Sie darf in der Unteren Altstadt mehrere Auto- und Motorradparkplätze aufheben, um stattdessen neue Veloabstellflächen zu markieren. An der Förderung des Veloverkehrs bestehe ein öffentliches Interesse, so das Verwaltungsgericht.






