208 Millionen Franken für Härtefälle im Kanton Bern
Der Kanton Bern wird ab Januar Eingaben der Unternehmen für Härtefallmassnahmen bearbeiten. Insgesamt stehen dafür insgesamt 208 Millionen Franken zur Verfügung - davon gehen 70 Millionen Franken zu Lasten des Kantons Bern.

Der Regierungsrat hat den entsprechenden Rahmenkredit bewilligt, wie Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann am Freitag vor den Medien bekannt gab. Vorgesehen sind zwei unterschiedliche Teilprogramme: à-fonds-perdu-Beiträge als Sofortunterstützung sowie Bürgschaften.
Die Regierung rechnet mit mehreren Tausend Gesuchen, die in kurzer Zeit bearbeitet werden müssen. Grundsätzlich könnten alle Branchen im Kanton Bern von der kantonalen Härtefalllösung profitieren, sagte Ammann.
Ob jedoch ein Anspruch vorliegt, werde anhand der Kriterien geprüft, die mehrheitlich vom Bund vorgegeben seien. So muss der Umsatz im Jahr 2020 mindestens 40 Prozent tiefer sein als im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019.
Weiter gibt es Auflagen zur Finanz- und Schuldensituation des Unternehmens. Auch gelten strikte Regeln zur Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen.
Die Berner Verordnung sieht vor, dass die Unternehmen bei ihren Unterstützungsgesuchen zwischen zwei unterschiedlichen Teilprogrammen wählen. In einem ersten Programm können sie à-fonds-perdu-Beiträge beantragen.
Diese Gesuche können ab 4. Januar 2021 bis am 31. März 2021 eingereicht werden. Ob und wie viel Unterstützung die Firmen erhalten, soll innert zehn Arbeitstagen entschieden werden.
In einem zweiten Teilprogramm können die Unternehmen von kantonalen Bürgschaften, das heisst letztlich von kantonalen Covid-19-Krediten, profitieren, wofür ebenfalls ein Gesuch einzureichen ist. Dieses startet spätestens am 1. März und endet formal am 31. Mai 2021. Bewilligt der Kanton eine entsprechende Unterstützung, kümmert sich eine Bürgschaftsgenossenschaft um den Vollzug.
Die Unternehmen müssen sich für eines der Programme entscheiden. Eine Teilnahme an beiden ist ausgeschlossen. Die à-fonds-Beiträge richten sich insbesondere an Unternehmen, die eine finanziell bescheidenere, aber möglichst rasche Unterstützung brauchen. Sie sind entsprechend auf maximal 200'000 Franken pro Unternehmen und maximal zehn Prozent des Umsatzes beschränkt.
Die Bürgschaftsverfahren richten sich eher an grössere Unternehmen mit mindestens 2 Millionen Franken Umsatz. Hier sind Beiträge von bis zu 5 Millionen Franken möglich.
Die kantonale Härtefallverordnung muss noch vom Staatssekretariat für Wirtschaft geprüft werden, bevor die Berner Regierung den Erlass in Kraft setzt.
Ammann betonte, dass mit diesen Massnahmen kurzfristig keine Unternehmen «gerettet» würden. Der Kanton Bern setze das Programm so wie vom Bundesrat beschlossen um. Er appellierte erneut die Landesregierung, das System der kurzfristigen Covid-Kredite, wie sie im Frühling gewährt wurden, zu reaktivieren.
Die Sozialpartner begrüssen die Massnahmen, wie der Gewerbeverband KMU, der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern, die Berner Arbeitgeber und der kantonale Gewerkschaftsbund in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben. Man erwarte, dass ab 4. Januar die ersten Gesuche bearbeitet werden könnten.
Bedauert wird jedoch, dass das kantonale Programm keine Kombination von à-fonds-perdu-Beiträgen und Bürgschaften vorsehe. Dadurch hätten die Mittel gezielter eingesetzt werden können, sind Wirrtschaftsverbände und Gewerkschaften überzeugt.