Die Zonenplanänderung Zone mit Planungspflicht «Hohlenmatt» wurde am 29. März 2021 an den Gemeinderat von Seftigen zur Überarbeitung zurückgewiesen.
Aula Seftigen im Oktober 2021
Aula Seftigen im Oktober 2021 - Gemeinde Seftigen
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Primär von den Anwohnern wurde das vormalige Projekt als zu mächtig empfunden. Die Bauherrschaft hat daraufhin das Projekt überarbeitet. Es weist nun noch 14 Wohnungen (gegenüber vorher 20) in vier Gebäuden auf. Die beiden hinteren, strassenabgewandten Häuser sollen nur noch zweigeschossig (ohne Attika) ausfallen und je zwei Wohnungen enthalten.

Nach der Mitwirkung vom September 2021 hat das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung die Planung vorgeprüft und die Genehmigung in Aussicht gestellt. Vom 14. April 2022 bis 14. Mai 2022 findet die öffentliche Auflage statt und die umfangreichen Akten bestehend aus Zonenplanänderung, Änderung Baureglement und Erläuterungsbericht inklusive Fachberichte konnten eingesehen werden.

Der Gemeinderat will gestützt auf das überzeugende Konzept und die Empfehlung der kommunalen Fachberatung eine qualitätsvolle Wohnüberbauung ermöglichen. Dazu will er die genannten Parzellen einer «Zone mit Planungspflicht» nach Artikel 92 des kantonalen Baugesetzes zuweisen. Hierzu bedarf es einer Änderung des Zonenplans und der Ergänzung des Baureglements. Im Baureglement werden die Grundsätze für die Überbauung formuliert.

Detailbestimmungen werden festgelegt

Die Detailbestimmungen sollen in einem nachgelagerten Planerlassverfahren für eine Überbauungsordnung (UeO) festgelegt werden. Der Planungsperimeter von total 3480 Quadratmeter gilt als vollständig erschlossen und kann an die bestehenden Werke (Strasse, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung) angeschlossen werden.

Die Einzonung der Parzelle 1008 wird an die Bedingung geknüpft, dass sie entschädigungslos und automatisch wieder aus der Bauzone entlassen wird, sofern das Land nicht innert 10 Jahren gemäss den Bestimmungen der Überbauungsordnung überbaut wird.

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