Blumenstein: Verfügung archäologisches Inventar
Wie die Gemeinde Blumenstein informiert, können die Akten beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern bis und mit 7. Dezember 2021 eingesehen werden.

Die Akten können beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern vom 8. November 2021 bis und mit 7. Dezember 2021 eingesehen werden. Voranmeldungen sind obligatorisch via Telefon oder E-Mail vorzunehmen.
Alle nachgewiesenen und vermuteten archäologischen Stätten und Fundstellen (inklusive der Kategorie Einzelfunde) sowie Ruinen gelten als Objekte des Archäologischen Inventars des Kantons Bern im Sinne von Art. 13 Abs. 3 BauV und Art. 22 Abs. 3 des Dekrets vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren. Bei neuen Entdeckungen gilt der Artikel 10f Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0).
Aufhebung von Inventaren
Mit der Veröffentlichung dieser Verfügung und dem ungenutzten Ablauf der Beschwerdefrist wird die Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden des Kantons Bern in Kraft treten.
Mit der Inkraftsetzung dieser Verfügung werden folgende Inventare aufgehoben: Archäologisches Hinweisinventar von 1982, nachgeführtes Archäologisches Inventar von 2005 für das alte Amt Büren, nachgeführtes Archäologisches Inventar von 2010 für das alte Amt Signau, nachgeführtes Archäologisches Inventar von 2011 für den Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Beschwerden sind schriftlich und begründet bis spätestens am 7. Dezember 2021 (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar einzureichen.
Mit der Beschwerde kann nur gerügt werden, das Inventar sei unvollständig. Archäologische Fundstellen können nicht aus dem Inventar gestrichen werden.