Solothurner Kantonsregierung hebt Corona-Massnahmen auf
Nachdem der Bundesrat bekanntgab, dass ab 1. April keine Massnahmen wegen der Covid-19-Pandemie mehr gelten, hat auch der Kanton Solothurn nachgezogen.

Das repetitive Testen der Angestellten und die Ausbruchsuntersuchungen bei Bewohnenden in Alters- und Pflegeheimen sowie sozialmedizinischen Institutionen werden weitergeführt, wie die Staatskanzlei des Kantons Solothurn in einer Mitteilung am Donnerstag schrieb. Diese Testpflicht gelte vorerst bis Ende Juni 2022. Der kantonsärztliche Dienst empfiehlt allen Personen mit direktem Kontakt zu Heimbewohnerinnen und -bewohnern sowie Klientinnen und Klienten, weiterhin eine Gesichtsmaske zu tragen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner ruft der Kanton zu Eigenverantwortung auf. Der Schutz der vulnerablen Personen bleibe zentral. Die Viruszirkulation werde weiterhin hoch bleiben, weshalb erkrankte Personen vorsichtig bleiben sollten.
Wer Symptome habe, soll sich weiterhin testen lassen, rät der Kanton in der Mitteilung. Die Kosten werden vom Bund übernommen. Bei einem positiven Test sollen die infizierten Personen wenn möglich zu Hause bleiben, bis sie 48 Stunden symptomfrei sind. Solange Symptome bestehen, empfiehlt der Kanton das Tragen einer Maske ausserhalb des eigenen Haushaltes. Zudem sollten Kontakte zu anderen Personen möglichst vermieden werden. Berufstätige sollen beim Arbeitgeber abzuklären, ob ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis benötigt wird.