Wegen der Corona-Pandemie ist der Solothurner Fasnachtsauftakt «Hilari» vom 13. Januar abgesagt. Auch die Plakettenbörse und die Strassenumzüge finden nicht statt. Dennoch hofft die Vereinigte Fasnachtsgesellschaft, dass einige Anlässe stattfinden dürfen. Alternativ soll die Innenstadt fasnächtlich geschmückt werden.
Kurt Fluri
Die Altstadt von Solothurn. - Keystone

Abgesagt ist auch die Eröffnungssitzung der Vereinigten Fasnachtsgesellschaft Solothurn UNO, wie es in der Mitteilung vom Donnerstag heisst. Die epidemiologische Entwicklung zeige, «dass eine Durchführung einer Veranstaltung mit einer grossen Anzahl an Teilnehmenden nicht zu verantworten wäre».

Nebst den beiden grossen Fasnachtsumzügen, die am 27. Februar und 1. März hätten stattfinden sollen, ist auch der Kinderumzug abgesagt wie auch die Gassenfasnacht aus heutiger Sicht nicht stattfinden könne, wie es heisst.

«Dennoch wird 2022 in Solothurn eine offizielle Fasnacht gefeiert», heisst es in der Mitteilung. So sollen die Strassen, Plätze und Schaufenster in eine «fasnächtliche Stimmung getaucht werden», so wie es letztes Jahr zum ersten Mal gemacht wurde. Neu sollen zudem die Solothurner Guggen an dieser Ausstellung «Verchert 22» mitmachen, wird in der Mitteilung angekündigt.

Es gibt wieder eine Fasnachtsplakette 2022 in Silber und Kupfer. Die Plakette in Silber wird 25 und jene in Kupfer 8 Franken kosten.

Einige Fasnachtsanlässe könnten möglicherweise stattfinden, sagt ein Sprecher der UNO gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Offen bleibe beispielsweise, ob die «Chesslete» durchgeführt werde, welche die Zünfte organisieren. Gedacht werde dabei an ein «Home-Chesslete», wie es schon letztes Jahr in den Gärten und Quartieren stattgefunden hat, wenn die Solothurner frühmorgens in weissen Gewändern auf Töpfen und Pfannen lärmen.

Auch die Beizenfasnacht könnte unter einer 2G-Bedingung stattfinden, sofern die Teilnehmenden geimpft oder genesen seien.

Sogar der Kostümmaskenball könnte unter der Bedingung von 2G+ abgehalten werden; sprich wenn die Fasnächtler ein Covid-Zertifikat 2G besitzen sowie ein gültiges, negatives Covid-Testergebnis.

Offen bleibt derzeit, ob der «Böögg» verbrannt werden darf, der die Solothurner Fasnacht am 2. März, dem Aschermittwoch, beenden soll.

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