Der Kanton Basel-Stadt ist aufgrund der COVID-19-Massnahmen mit einer Vielzahl von Gesuchen um finanzielle Unterstützung konfrontiert.
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Im Amt für Wirtschaft und Arbeit gingen für rund 80‘000 Angestellte mehr als 4‘000 Anträge für Kurzarbeitsentschädigung ein. Davon konnten bisher 3‘400 an die Öffentliche Arbeitslosenkasse zur Auszahlung weitergeleitet werden. Anträge stellen können nun auch geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter von GmbH und von Aktiengesellschaften.

Weiter sind 3‘153 Gesuche um Erwerbsausfallentschädigung bei der Ausgleichskasse Basel-Stadt eingegangen. Davon konnten in der Zwischenzeit 725 bearbeitet werden. Dazu kommen weitere Gesuche, die bei anderen als der kantonalen Ausgleichskasse eingereicht wurden.

Angelaufen ist seit dem 1. April auch die Unterstützungsmassnahme des Kantons Basel-Stadt für selbstständig Erwerbstätige, die trotz Einnahmenausfall wegen der COVID-19-Massnahmen des Bundes weder Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung noch auf Erwerbsaufallentschädigung haben. Seit dem Start des Programmes sind insgesamt 720 Anträge eingegangen.

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