Basler Regierung will Deponie Maienbühl in Riehen nicht sanieren
Der Basler Regierungsrat sieht keinen Sanierungsbedarf bei der ehemaligen Deponie Maienbühl in Riehen.

Die Überwachung der Auquellen und des Aubachs unterhalb der Deponie sei aber gewährleistet. Das steht in einer am Freitag, 28. April 2023, veröffentlichten Antwort der Regierung auf einen Anzug.
Das Trinkwasser der Grundwasserschutzzone Langen Erlen und der Vorderen Auquelle seien nach heutigem Wissenstand von der Deponie Maienbühl nicht beeinflusst und gefährdet, schreibt die Regierung.
Nach langjährigen Untersuchungen, abgestützt auf die eidgenössische Altlastenverordnung und unter Rücksprache mit dem Bund, habe der Kanton die Deponie als weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig beurteilt.
Daher beantragt der Regierungsrat, den Anzug des ehemaligen Grossrats Thomas Grossenbacher (Grüne) abzuschreiben.
Optionen für die Sanierung sollen geprüft werden
Dieser forderte, dass sowohl die besagten Gewässer wie auch die Deponie überwacht werden.
Zudem verlangte er, dass mit einer Untersuchung Optionen für eine Sanierung der Deponie Maienbühl in Riehen geprüft werden.
Die Basler Regierung schreibt, dass die Situation anders aussähe, wenn die Gemeinde Riehen die Hintere Auquelle wieder in Betrieb nehmen würde.
Nach geltendem Recht würde dies eine detaillierte Untersuchung und je nach Resultat eine Sanierung der Deponie auslösen, bei welcher unverhältnismässig hohe Kosten anfallen würden.
Spuren der Arzneimittel Crotamiton und Cropropamid
Es ist daher gemäss Regierungsrat nicht sicher, ob eine erneute Inbetriebnahme dieser Quelle überhaupt noch bewilligungsfähig wäre.
Bei der Hinteren Auquelle wurden bei Untersuchungen Spuren der Arzneimittel Crotamiton und Cropropamid nachgewiesen, die auch im Sickerwasser der Deponie vorkommen.
Die Quelle ist zurzeit nicht mehr gefasst, da die Leitung zur vorderen Quelle seit über 20 Jahren defekt ist. Die Gemeinde Riehen beschloss daher, die hintere Quelle nicht mehr zu nutzen.
Die Entscheidung liegt in der Kompetenz der Gemeinde
Die Gewässerschutzgesetzgebung sieht in solchen Fällen vor, dass die Grundwasserschutzzonen zwingend aufgehoben werden müssen, wie die Regierung schreibt.
Riehen beauftragte im Jahr 2020 den Kanton damit, die Grundwasserschutzzone bei der Hinteren Auquelle aufzuheben.
Diese Entscheidung liege einzig in der Kompetenz der Gemeinde als Eigentümerin, heisst es weiter in der Regierungsantwort.










