Wie die Gemeinde Feuerthalen mitteilt, liegt der Beschluss sowie der dazugehörige Gebührentarif vom 13. November 2023 in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
Das Wahrzeichen von Feuerthalen (ZH). - Feuerthalen
Das Wahrzeichen von Feuerthalen (ZH). - Feuerthalen - Keystone
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Der aktuelle Gebührentarif der Gemeinde Feuerthalen wurde im Jahr 2017 erlassen und bedurfte auch aufgrund von Anpassungen übergeordneten Rechts einer Überarbeitung.

Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Feuerthalen gestützt auf Artikel fünf und sechs der Gebührenverordnung der Gemeinde Feuerthalen vom 24. November 2017 mit Beschluss GRB 2023-158 vom 13. November 2023 einen neuen Gebührentarif für die Gemeinde Feuerthalen erlassen (Stand 13. November 2023).

Der Gemeinderatsbeschluss sowie der dazugehörige Gebührentarif der Gemeinde Feuerthalen vom 13. November 2023 liegen in der Gemeindekanzlei Feuerthalen während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf und werden auf der Webseite der Gemeinde publiziert.

Rekursmöglichkeit gegen aktuellen Beschluss

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Andelfingen erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

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