Die SBB wollen vom Kanton Uri und der Urner Kantonalbank deren Minderheitsbeteiligungen an den Kraftwerken Amsteg und Wassen übernehmen. Damit soll eine umstrittene Steuerausfallentschädigung aufrecht erhalten bleiben.
Kraftwerk Amsteg
Kraftwerk in Amsteg im Kanton Uri. - Keystone
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Die SBB halten an den beiden Kraftwerken bislang je 90 Prozent der Aktien. Gemäss Wasserrechtsgesetz lieferten sie dem Kanton und den Gemeinden für die Nutzung der Wasserkraft eine Entschädigung für Steuerausfälle von 759'000 Franken ab. Seit Jahren forderten sie allerdings eine Senkung.

In zwölfmonatigen Verhandlungen habe man nun eine Einigung erzielt, dazu müssten die Konzessionen angepasst werden, hält die Urner Regierung im Antrag an den Landrat fest, den sie am Donnerstag veröffentlichte. Die SBB machte geltend, dass die Steuerbefreiung lediglich für die SBB, nicht aber für Partnerwerke gelte und sie somit in Uri statt einer Entschädigung reguläre Steuern schulde.

Überdies dürfe eine Entschädigung den ordentlichen Steuerertrag nicht übersteigen. Der Betrag sei daher auf 92'000 Franken zu reduzieren. Das hätte für den Kanton sowie die Gemeinden Silenen, Gurtnellen und Wassen finanzielle Konsequenzen.

Um eine Steuerausfallentschädigung aufrecht zu halten, sieht die Regierung die Übernahme von 100 Prozent der Aktien der Kraftwerke Amsteg und Wassen durch die SBB vor. Diese wollen die beiden Gesellschaften sodann mit der SBB AG fusionieren.

Für die Übernahme der Aktien entrichten die SBB eine Einmalentschädigung in der Höhe von 4,8 Millionen Franken. Diese beinhaltet auch den 1-Prozent-Anteil der Urner Kantonalbank am Kraftwerk Amsteg.

Dadurch entfallen jährlich Dividendenausschüttungen in der Höhe von 89'000 Franken. Diese werden kompensiert mit Energiebezugsrechten von je zehn Prozent pro Kraftwerk. Damit verfüge der Kanton über ein Energiebezugsrecht von rund 75 Millionen Kilowattstunden, ohne dass er sich am Werk finanziell beteiligt.

Weiter erhält der Kanton ab dem Zeitpunkt der Fusion eine jährliche Entschädigung in der Höhe von 50'000 Franken für den Verzicht auf Aktienbeteiligung an den Gesellschaften. Gemäss den aktuell geltenden Steuersätzen und -füssen bezahlen die SBB zudem jährlich 486'000 Franken Steuern für das Kraftwerk Amsteg und 303'000 Franken für jenes in Wassen.

Die Vereinbarung soll auf den 1. Juli 2020 in Kraft treten und dauert grundsätzlich bis zum regulären Konzessionsende 2043. Das Geschäft geht nun in den Landrat.

Um eine wirtschaftliche Bahnstromversorgung sicherzustellen, wollen die SBB ihre Gestehungskosten der Wasserkraftwerke schweizweit senken. Dabei strebt sie auch eine Vereinfachung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen der einzelnen Wasserkraftwerke an.

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