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Gericht stellt Verfahren gegen Diess und Pötsch in VW-Dieselskandal endgültig ein

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Deutschland,

Ein weiteres Verfahren im VW-Dieselskandal ist vorzeitig zu Ende: Volkswagen-Chef Herbert Diess und der Aufsichtsratsvorsitzende Hans Dieter Pötsch müssen sich nicht wegen mutmasslicher Marktmanipulation vor Gericht verantworten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Volkswagen zahlt neun Millionen Euro - Verfahren gegen Winterkorn läuft weiter.

Wie das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mitteilte, wurde das Verfahren gegen eine Zahlung von jeweils 4,5 Millionen Euro eingestellt, zur Hauptverhandlung kommt es nicht. Das Verfahren gegen den ebenfalls beschuldigten Ex-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn läuft weiter.

Volkswagen hatte zuvor angekündigt, die Zahlung von insgesamt neun Millionen Euro zur Einstellung des bislang nichtöffentlichen Verfahrens für Diess und Pötsch zu übernehmen. Nach Angaben des Gerichts ging das Geld bereits beim Land Niedersachsen ein. Die Richter hatten sich demnach mit der Staatsanwaltschaft Braunschweig sowie den beiden Beschuldigten und ihren Verteidigern auf diese Lösung geeinigt.

Der VW-Aufsichtsrat begrüsste die Einstellung des Verfahrens. Pötsch und Diess hätten «die Möglichkeit, das Unternehmen angesichts der aktuellen Herausforderungen zu entlasten, durch ihre Zustimmung zur Einstellung wahrgenommen».

Der frühere VW-Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn indes muss vorerst weiterhin fürchten, in Braunschweig wegen Marktmanipulation vor Gericht zu stehen. Die Staatsanwaltschaft hatte im September vergangenen Jahres eine entsprechende Anklage gegen die drei Manager erhoben und ihnen vorgeworfen, den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über den Dieselskandal bei Volkswagen informiert und damit «rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben».

Der Skandal war am 18. September 2015 bekannt geworden. Winterkorn war damals VW-Konzernchef, Diess frisch gebackener Chef der Marke VW, Pötsch Finanzvorstand. Laut der Anklageschrift sollte Diess schon Ende Juli «vollständige Kenntnis von den Sachverhalten und den möglichen Schadensfolgen für das Unternehmen gehabt haben», Pötsch sogar noch einen Monat früher. Volkswagen und die beiden Manager hatten die Vorwürfe stets bestritten.

Der Konzern betonte noch am Dienstagabend, sie hätten «auch zivilrechtlich keine Pflichten gegenüber der Volkswagen AG verletzt». Aus Sicht des Aufsichtsrats «liegt es im Interesse des Unternehmens, dass das Verfahren beendet wird» - auch, damit entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Volkswagen beendet werden könnten.

Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal, der den Konzern weltweit bislang über 30 Milliarden Euro an Strafen, Schadenersatzzahlungen und Prozessgebühren kostete, laufen aber noch mehrere andere Verfahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) will am kommenden Montag sein Urteil im ersten Abgasskandal-Prozess vor dem höchsten deutschen Zivilgericht verkünden. Im Musterfeststellungsverfahren von Verbraucherschützern gegen Volkswagen hatten sich die Parteien Ende Februar indes auf einen Vergleich für vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer geeinigt.

In Bonn erklärte das Landgericht VW am Mittwoch für schadenersatzpflichtig gegenüber der Stadt, die für ihren Fuhrpark 27 Fahrzeuge des Wolfsburger Autobauers mit verbotenen Abschalteinrichtungen gekauft hatte. Die Richter verurteilten Volkswagen zur Zahlung von knapp 470.000 Euro - der Kaufpreis abzüglich der bisherigen Fahrzeugnutzung - und zur Rücknahme der Autos.

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