Die Wettbewerbsklage gegen Facebook kommt vor Gericht. Der Prozess kann Jahre dauern und das Ergebnis ist noch unklar. Die FTC klagt bereits zum zweiten Mal.
Facebook Whatsapp
Die zwei Logos von Facebook und Whatsapp. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wettbewerbsklage gegen Facebook kommt nun vor Gericht.
  • Die Klage der FTC wurde erneuert eingereicht, der Prozess kann Jahre dauern.
  • Es ist noch nicht absehbar, wer gewinnen wird.

Es könnte das grösste Wettbewerbsverfahren in der Tech-Branche werden, seit die US-Regierung vor gut 20 Jahren beinahe Microsoft zerschlagen hätte. Jetzt will sie Facebook zum Verkauf von WhatsApp und Instagram zwingen. Bis zur Entscheidung dürften aber Jahre vergehen.

Könnte Facebook vor Gericht gezwungen werden, die Milliarden-Zukäufe WhatsApp und Instagram wieder abzustossen? Die US-Regierung hat auf jeden Fall den ersten Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel geschafft.

Ihre zunächst abgelehnte Wettbewerbsklage ist mit Nachbesserungen doch noch vor Gericht in Washington angenommen worden. Der Richter betonte zugleich, dass damit aber noch völlig offen sei, wer sich am Ende in dem Verfahren durchsetze werde. Es dürfte sich über Jahre hinziehen.

Facebook wolle Monopolstellung schützen

In der Klage wirft die US-Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) Facebook unter anderem vor: Das Online-Netzwerk habe den Chatdienst WhatsApp und die Foto-Plattform gekauft, um die eigene Monopolstellung in dem Markt zu schützen. Deshalb müssten die Übernahmen wieder rückgängig gemacht werden. Das zu beweisen, könne eine ziemlich grosse Aufgabe für die FTC werden, schränkte Richter James Boasberg am Dienstag ein.

Die erste Version der Klage hatte der Richter noch mit demütigenden Worten für die FTC-Juristen zurückgeschickt. Unter anderem kritisierte er, dass sie sich nicht die Mühe gemacht hätten, den Monopol-Vorwurf gegen Facebook mit Zahlen zu untermauern. «Es ist, als wollte die Behörde, dass das Gericht einfach nur die allgemeine Überzeugung abnickt, dass Facebook ein Monopolist sei.» Das schrieb er im Juni.

In der nachgebesserten Klage mangelt es nun nicht mehr an Zahlen. So hält die FTC fest: Facebook habe von 2016 bis 2020 bei täglich aktiven Nutzern einen Marktanteil im Schnitt von 80 Prozent auf Smartphones gehabt. Auf dem PC hatte das Unternehmen 98 Prozent des Marktanteils.

Facebook
Facebook hat in der Krise davon profitiert, dass viele kleine Geschäfte ihre Werbung ins Internet verlagert haben. - Pixabay

Zu keinem Zeitpunkt und auf keinem Gerätetyp sei der Anteil unter 70 Prozent gesunken. Überzeugend genug für Richter Boasberg: «Die FTC hat diesmal ihre Hausaufgaben gemacht», lobte er.

Klage eingeengt

Er wies allerdings auch diesmal Vorwürfe ab, dass Facebook das Zusammenspiel seiner Dienste mit denen anderer Entwickler verhindert habe. Der Grund: Dies sei für den betroffenen Zeitraum nicht relevant gewesen. Der Facebook-Konzern Meta begrüsste in seiner Reaktion ausdrücklich, dass die Klage damit eingeengt worden sei.

«Wir sind überzeugt, dass die Fakten die grundlegende Schwäche der Vorwürfe aufdecken werden», sagte ein Sprecher. Facebooks Investitionen in WhatsApp und Instagram seien gut für Wettbewerb und Nutzer gewesen.

Facebook hatte Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar und WhatsApp 2014 für am Ende rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Instagram hat inzwischen rund eine Milliarde Nutzer, WhatsApp etwa zwei Milliarden. Die US-Wettbewerbshüter hatten die Übernahmen damals freigegeben.

Rahmen für Kartellverfahren schaffen

Unabhängig vom Ausgang könnte das Verfahren eine feste Definition des Marktes für soziale Netzwerke im US-Justizsystem verankern. Damit würde es einen klareren Rahmen für Kartellverfahren schaffen. Facebook konterte bei derartigen Vorwürfen bisher oft, dass die Konkurrenz im Netz vielfältig und nur einen Klick entfernt sei.

Snapchat
Dank GSP-Ortung von Snapchat gelang es französischen Polizisten ein gefangen gehaltenes Mädchen zu befreien. - Keystone

Die FTC beschreibt nun als persönliche soziale Netzwerke Plattformen, auf denen Nutzer Kontakte mit Freunden und Familie pflegen; und in einem gemeinsamen Raum Beiträge und Erlebnisse teilen. Basierend auf dieser Definition sieht die FTC zum Beispiel Twitter, Youtube und die aufstrebende Videoplattform Tiktok in anderen Kategorien.

Dies, weil sie mehr auf die Nutzung von Inhalten denn auf persönliche Verbindungen ausgerichtet seien. Als direkter Wettbewerber von Facebook wird in der Klage unter anderem Snapchat genannt. Dazu kommen diverse inzwischen eingestellte Dienste wie Google+, MySpace und Friendster.

FTC-Chefin Lina Kahn wird Befangenheit vorgeworfen

Die ursprüngliche Klage war im Dezember 2020 noch am Ende der Amtszeit des damaligen Präsidenten Donald Trump eingereicht worden. Nachgebessert wurde sie unter Führung der von seinem Nachfolger Joe Biden berufenen FTC-Chefin Lina Khan. Ihre Stimme war entscheidend für das Einbringen der zweiten Klage-Version: In der fünfköpfigen Kommission stimmten die beiden restlichen Mitglieder aus dem Lager der Demokraten dafür und die zwei Republikaner dagegen.

Diesen Umstand wollte Facebook auch ausnutzen und warf Khan Befangenheit vor. Sie habe sich mit ihren früheren Äusserungen als Gegnerin von Facebook offenbart. Und sie hätte nach Ansicht von Facebook deshalb nicht an der Abstimmung teilnehmen dürfen. Richter Boasberg liess das nicht gelten.

Neben der FTC hatte auch ein Bündnis von mehr als 40 Bundesstaaten eine Klage gegen die Deals eingereicht. Diese wurde von Richter Boasberg im Juni jedoch komplett abgewiesen.

Federal Trade Commission
Lina Khan, die Chefin der amerikanischen Federal Trade Commission - keystone

Bisher grösstes Tech-Verfahren: Gegen Microsoft

Im bisher grössten Wettbewerbsverfahren in der Tech-Industrie in den 90er Jahren ging es um Microsoft. Der Konzern hatte den Web-Browser Internet Explorer mit seinem Windows-Betriebssystem gebündelt. Das US-Justizministerium argumentierte damals: Angesichts der dominierenden Marktposition von Windows seien Browser-Rivalen wie Netscape durch diese Praxis aus dem noch neuen Markt gedrängt worden.

Ein Richter ordnete zwischenzeitlich die Zerschlagung von Microsoft an, was jedoch von einem Berufungsgericht gekippt wurde. Am Ende einigten sich das Justizministerium und Microsoft auf mildere Auflagen.

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