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    US-Wettbewerbsschützer erzielen juristischen Erfolg gegen Facebook

    AFP
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    USA,

    Die US-Wettbewerbsbehörde (FTC) hat einen juristischen Erfolg gegen die Muttergesellschaft von Facebook, Meta, erzielt.

    Meta-Logo mit Facebooks Daumen-Symbol
    Meta-Logo mit Facebooks Daumen-Symbol - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Richter erklärt überarbeitete Monopol-Klage gegen Meta-Konzern für zulässig.

    Bundesrichter James Boasberg erklärte am Dienstag die neue Monopol-Klage, die die FTC im August eingereicht hatte, für zulässig. Zuvor hatte Boasberg eine erste FTC-Klage im Juni abgewiesen. Die Fakten, «wie sie dieses Mal vorgelegt werden», seien «weitaus robuster und detaillierter als zuvor», begründete der Richter seine Entscheidung.

    Boasberg hatte seine Klageabweisung im vergangenen Jahr mit Argumentationsmängeln begründet, vor allem bei der Definition des Marktes, den Facebook angeblich monopolisiert hat. In der geänderten Klageschrift argumentiert die Behörde nun, dass «persönliche soziale Netzwerke eine einzigartige und separate Art von Online-Dienstleistungen darstellen». Die Muttergesellschaft Meta kontrolliert demnach 65 Prozent dieses speziellen Markts mit ihren Plattformen Facebook und Instagram und stellt somit ein Monopol dar.

    Laut der FTC ist Facebooks Marktdominanz durch hohe Eintrittsbarrieren geschützt. Selbst ein neuer Anbieter mit einem überlegenen Produkt könne nicht gegen die «überwältigenden Netzwerkeffekte» einer etablierten Internetplattform durch die schiere Zahl der Nutzer ankommen.

    In ihrer Klage stellt die FTC zudem fest, dass Mark Zuckerbergs Konzern «illegal neue Innovatoren aufgekauft oder begraben hat, wenn ihre Popularität zu einer existenziellen Bedrohung wurde». Damit beziehen sich die Wettbewerbsschützer auf die Bilderplattform Instagram und den Nachrichtendienst Whatsapp, die sich Facebook jeweils für Milliardenbeträge einverleibt hat.

    In der Klage, die ohne einen Vergleich Jahre dauern könnte, wird das Gericht aufgefordert, die «Veräusserung von Vermögenswerten», einschliesslich Whatsapp und Instagram, anzuordnen, um den Wettbewerb wiederherzustellen.

    Der Richter wies den Antrag auf Abweisung der Klage von Meta zurück. Meta hatte vor allem argumentiert, dass die Entscheidung der Behörde, die Klage anzupassen und neu einzureichen, durch eine Voreingenommenheit der FTC-Vorsitzenden Lina Khan gegen das Unternehmen begründet sei. Diese Behauptung gehe an der Sache vorbei, so der Richter, denn Khan sei Staatsanwältin und keine zur Neutralität verpflichtete Richterin.

    Boasberg schränkte die Erfolgsaussichten der Klage jedoch ein: «Ob die FTC in der Lage sein wird, ihre Behauptung zu beweisen und sich im Schnellverfahren und vor Gericht durchzusetzen, ist eine reine Spekulation.»

    Die Entscheidung von Richter James Boasberg ist ein weiterer Schlag für Facebook, das im vergangenen Jahr erneut ins Visier der Öffentlichkeit geraten war. Eine Whistleblowerin hatte Dokumente durchsickern lassen, aus denen hervorging, dass die Facebook-Führungskräfte bewusst in Kauf nahmen, dass ihre Dienste Jugendlichen, der Demokratie und dem Wohlbefinden der Nutzer schaden können.

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