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Studie: Eigenmietwert-Abschaffung macht Wohneigentum attraktiver

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Zürich,

Die Abschaffung des Eigenmietwerts wird Wohneigentum attraktiver machen. Dadurch wird Besitzen in 71 Prozent der Gemeinden günstiger als Mieten.

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Der Eigenmietwert fällt. Dadurch wird Wohneigentum noch attraktiver. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn der Eigenmietwert fällt, dürfte Wohneigentum noch attraktiver werden.
  • Vor allem Eigentümer in der Westschweiz profitieren stark.
  • In einigen steuergünstigen Kantonen steigt die Steuerbelastung hingegen.

Die kommende Abschaffung des Eigenmietwerts dürfte Wohneigentum in der Schweiz noch attraktiver machen. Dabei gibt es jedoch starke regionale Unterschiede.

Im aktuellen System mit Eigenmietwertbesteuerung ist Wohneigentum bereits in 57 Prozent aller Schweizer Gemeinden günstiger als Mieten, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Immobiliendienstleisters Wüest und Partner hervorgeht. Nach der Abschaffung werde dieser Wert auf 71 Prozent aller Gemeinden steigen.

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Wohneigentum wird in der Schweiz noch attraktiver. - keystone

Besonders in der Westschweiz sinken die Kosten für Wohneigentum durch den Wegfall des Eigenmietwerts. Laut Wüest und Partner profitieren insbesondere die Kantone Jura, Neuenburg, Freiburg und Wallis, sowie viele Gemeinden in der Waadt und Genf.

In vielen Regionen bleibt jedoch das Mieten einer Wohnung oder eines Hauses weiterhin günstiger. Dazu gehörten insbesondere die steuergünstige Zentralschweiz, die grossen Städte sowie touristisch geprägte Gemeinden.

Noch unklar, wann der Eigenmietwert fällt

Die hohe Nachfrage nach Wohneigentum, besonders in den Kantonen Schwyz, Zug und Nidwalden, treibt die dortigen Immobilienpreise in die Höhe. Da durch die Eigenmietwert-Reform auch die steuerlichen Abzüge für Hypothekarzinsen wegfallen, komme es in hochpreisigen Märkten gar zu einer Erhöhung der Nettosteuerbelastung für Eigenheimbesitzer.

Wann genau der Eigenmietwert fällt, ist indes noch offen. Die neuen Bestimmungen sollen nach einer Übergangsfrist in Kraft treten. Über deren Dauer entscheidet der Bundesrat auf Empfehlung des Eidgenössischen Finanzdepartements. Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone forderte am Dienstag, den Eigenmietwert nicht vor 2030 abzuschaffen.

Kommentare

User #5283 (nicht angemeldet)

Eigenmietwert? Warum darf bei wohnungsnot überhaupt an unternehmen verkauft werden? Das unternehmen wohnt ja nicht dort...

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