Stadt Köln hat Recht auf Informationen über private Unterkünfte

AFP
AFP

Deutschland,

Die Stadt Köln darf von Plattformen für private Übernachtungsmöglichkeiten verlangen, dass sie ihr die Namen und Adressen der bei ihnen registrierten Vermieter geben.

Köln Stadtzentrum
Köln Stadtzentrum - AFP/Archiv

Das entschied das Kölner Oberverwaltungsgericht am Montag und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts. Es geht um die Übernachtungssteuer. (Az. 14 A 2062/17)

Die Stadt wisse nicht, wer alles Übernachtungen in Privatwohnungen anbiete, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Eine «erhebliche Anzahl» von ihnen versteuere die Übernachtungen nicht. Mithilfe der Auskünfte könne die Stadt herausfinden, wer seine Vermietertätigkeit bislang verschwiegen habe.

Es sei zu viel Aufwand, dies über die Website der Kläger oder vergleichbare Plattformen herauszusuchen, so das Gericht. Eine Berufung wurde abgelehnt, das Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Rechen
11 Interaktionen
Heikel
Friedrich Merz
985 Interaktionen
Wahl-Debakel

MEHR IN NEWS

Kokain
Kontrolle im Aargau
2 Interaktionen
Stein AG
Kühne+Nagel
Schindellegi

MEHR AUS DEUTSCHLAND

10 Interaktionen
Berlin/Schwerin
Friedrich Merz
985 Interaktionen
«Schock»
Friedrich Merz
985 Interaktionen
Keine 5 Prozent
14 Interaktionen
Berlin