Regierung bei Kassenbon-Pflicht weiter uneins
Die Bundesregierung ist weiter uneins über die Ausgestaltung der ab Januar geltenden Kassenbon-Pflicht.

Das Wichtigste in Kürze
- Wirtschaftsministerium drängt auf grösseren Spielraum für Ausnahmen.
Während das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) am Montag erneut darauf drang, grössere Spielräume für Ausnahmen von der Pflicht zu schaffen, betonte das Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD), dass der Handel drei Jahre Zeit gehabt habe, sich auf die Änderung vorzubereiten.
Hintergrund der Bon-Pflicht ist ein Gesetz von Ende 2016, das sicherstellen soll, dass alle verkauften Waren lückenlos erfasst werden, und das zugleich verhindern soll, dass digitale Daten nachträglich manipuliert werden. Ab 1. Januar 2020 müssen deshalb alle Einzelhändler - vom Bäcker über den Friseur bis hin zu Apotheken - einen Beleg ausgeben, sofern sie ein elektronisches Kassensystem besitzen.
Um Müll zu vermeiden, ist auch die Möglichkeit einer digitalen Bon-Übermittlung per App oder E-Mail vorgesehen. Ausserdem soll es in «Härtefällen» für Händler die Möglichkeit geben, von der Pflicht befreit zu werden.
Dass künftig allen Kunden ein Beleg angeboten werden muss, hatte zuletzt aber nicht nur zu wachsenden Umweltbedenken wegen der oft auf spezielles Thermopapier gedruckten Bons geführt, sondern auch zu Warnungen vor einem massiven bürokratischen Aufwand für Betriebe.
Das Wirtschaftsministerium erneuerte am Montag deshalb seinen Appell für Ausnahmen von der Pflicht für «Massengeschäfte» wie etwa beim Bäcker oder an der Eisdiele. Dort werde eine Vielzahl der Bons «in der Regel im Müll landen», sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin.
Das Finanzministerium hielt dem entgegen, dass der Handel ausreichend Zeit gehabt habe, sich auf die Regelung zum verstärkten Kampf gegen Steuerbetrug vorzubereiten. Es bleibe also dabei, dass die Belegpflicht «zum 1. Januar in Kraft treten wird», sagte ein Sprecher.
Nach Angaben von Altmaiers Ministerium ergab sich allerdings erst durch einen sogenannten Anwendungserlass vom Sommer dieses Jahres, dass die Möglichkeiten für Ausnahmen von der Pflicht «restriktiv» gehandhabt werden sollten. Für eine Anpassung dieses Erlasses sei nun keine Gesetzesänderung und kein parlamentarischen Verfahren nötig, betonte der Sprecher mit Blick auf die knappe Zeit bis zum Inkrafttreten der Neuregelung zum Jahreswechsel.
Regierungssprecher Steffen Seibert resümierte, die Bon-Pflicht bewege sich «im Spannungsbereich» zwischen den von Altmaier genannten Sorgen des Einzelhandels und dem Thema der Betrugsbekämpfung. Zugleich betonte er, dass das Gesetz «seine Berechtigung» habe - denn es diene der Bekämpfung von Steuerbetrug, «der uns alle schädigt».
Das Umweltministerium verwies darauf, dass es auch umweltfreundlichere Alternativen für Kassenzettel gebe - neben den elektronischen Möglichkeiten zur Bon-Übermittlung etwa auch Recyclingpapier oder solches ohne Farbentwickler. Zu diesen Entwicklern gehört auch die bislang häufig für Thermopapier verwendete Chemikalie Bisphenol A, die wegen ihrer hormonähnlichen Wirkung in der EU zu den besonders besorgniserregenden Stoffen zählt.
Die Supermarktketten Edeka und Netto kündigten am Montag an, künftig umweltfreundlichere Kassenbons drucken zu wollen. Dabei sollten keinerlei Chemikalien mehr für die Farbentwicklung verwendet werden.