Migros erlässt Mieterinnen 50 Prozent der Miete
Die von einer vollständigen Schliessung betroffenen Mieterinnen und Mietern der Migros Genossenschaft müssen für die Zeit während der zweiten Pandemie-Welle nur die Hälfte ihrer Miete bezahlen. Im Vordergrund stehe für die Migros die langfristige Sicherung der Geschäftsverhältnisse.

Das Wichtigste in Kürze
- Sie hätten deshalb wie bereits im vergangenen Jahr an Lösungen gearbeitet, um die Mieterinnen oder Mieter zu entlasten, teilte der Detailhändler auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Er bestätigte damit eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Samstag.
Mit der 50-prozentigen Mietreduktion für den Zeitraum vom 18. Januar bis zum 28. Februar würden zahlreiche Geschäfte entlastet, die in Migros-Liegenschaften wie zum Beispiel in Einkaufszentren eingemietet seien, hiess es weiter.
Das Parlament hatte in der Wintersession das Geschäftsmietegesetz für einen landesweiten Teilerlass des Mietzinses während der ersten Corona-Welle im Frühling abgelehnt. Der Bundesrat und die bürgerliche Mehrheit argumentierten, dass mit dem Gesetz rückwirkend in private Vertragsverhältnisse eingegriffen worden wäre.