Die Swiss muss Flugreisende nicht entschädigen, die wegen einer Flugzeug-Inspektion zu spät dran waren. Sicherheit sei höher gestellt als Pünktlichkeit.
Ein Airbus A220 von Swiss.
Ein Airbus A220 von Swiss. - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Swiss muss trotzdem keine Entschädigung an Flugreisende zahlen.
  • Diese waren zu spät aufgrund einer Inspektion des Flugzeuges.
  • Der zunächst bestimmte Schadensersatz wird aufgehoben.

Die Lufthansa-Tochter Swiss muss Passagieren keine Entschädigung zahlen, weil diese verspätet an ihrem Zielort ankamen. Grund dafür war eine gleichzeitige Inspektion von 28 Airbus-A220-Flugzeugen.

An jenem 15. Oktober 2019 musste ein solcher Airbus wegen eines Triebwerksausfalls ausserplanmässig landen. Die folgende Inspektion sei aussergewöhnlichen Umständen geschuldet, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die Klage des Rechtsdienstleisters Flightright scheiterte.

Die Fluggesellschaft soll Sicherheit höher werten als Pünktlichkeit

Bereits im September 2019 hatte die US-amerikanische Flugaufsichtsbehörde eine Anweisung herausgegeben, dass die Maschinen nach bestimmten Flugzyklen überprüft werden müssten.

Am 15. Oktober liess Swiss alle Airbus A220 am Boden und inspizierte die Triebwerke. Das betraf etwa die Hälfte der kompletten Flotte für Kurz- und Mittelstrecken. Der Flug von Zürich nach Stuttgart, den die betroffenen Passagiere gebucht hatten, wurde annulliert.

Das Amtsgericht Nürtingen verurteilte die Airline zur Zahlung von 1200 Euro Schadenersatz. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage in der Berufung aber ab. Dieses Urteil bestätigte der BGH nun. Die Fluggesellschaft musste demnach kein Sicherheitsrisiko eingehen, nur um Verspätungen zu vermeiden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FluggesellschaftLufthansaMaschinenKlageEuroAirbus