Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Übernahme des Ferienfliegers Condor durch die polnische Fluggesellschaft LOT.
Condor-Maschine in Düsseldorf
Condor-Maschine in Düsseldorf - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wettbewerbshüter sehen keine relevanten Überschneidungen.

Durch den Zusammenschluss komme es «zu keinen relevanten Überschneidungen», erklärten die Wettbewerbshüter am Donnerstag in Bonn. Das Vorhaben habe daher «zügig» freigegeben werden können.

Damit trage die Behörde dazu bei, dass Condor «nach den Turbulenzen der vergangenen Monate eine Zukunft als Luftverkehrsunternehmen in Deutschland hat», erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Condor war im September in den Sog der Insolvenz des britischen Touristikkonzerns Thomas Cook geraten und hatte vom Bund und dem Land Hessen einen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro gewährt bekommen, um den Flugbetrieb aufrecht halten zu können.

Durch den Ende Januar angekündigten Zusammenschluss von LOT und Condor soll künftig einer der führenden europäischen Luftfahrtkonzerne mit mehr als 20 Millionen jährlichen Fluggästen entstehen. Dabei sind nach Einschätzung des Kartellamtes keine wettbewerbsrechtlich bedenklichen Überschneidungen zu erwarten. «Vielmehr ergänzen sich die Unternehmen, so dass Condor im Wettbewerb zum deutschen Marktführer Lufthansa gestärkt wird», erklärte Mundt.

Während Condor nach Angaben der Bonner Behörde überwiegend «zu den Warmwasserzielen rund ums Mittelmeer» fliegt, aber bislang keine Flüge nach Polen anbietet, hat LOT überwiegend Verbindungen zwischen Warschau und Budapest sowie zwischen verschiedenen Zielen in Europa, Amerika und Asien im Programm. Die Airlines bedienen also nicht dieselben Flugstrecken.

Auch bezogen auf die Slot-Situation an deutschen Flughäfen entfalle auf die Beteiligten nur eine vergleichsweise geringe Anzahl an Start- und Landerechten, erklärte das Kartellamt. Deshalb sei auch dort nicht von Wettbewerbsproblemen durch den Zusammenschluss auszugehen.

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