Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag in Karlsruhe über eine Millionenklage verhandelt: Der Insolvenzverwalter der Drogeriekette Schlecker, Arndt Geiwitz, fordert insgesamt 212 Millionen Euro Schadenersatz von mehreren Herstellern, die am sogenannten Drogeriekartell beteiligt waren.
Schlecker-Filiale in Berlin vor der Insolvenz 2012
Schlecker-Filiale in Berlin vor der Insolvenz 2012 - AFP/Archiv

Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte Geiwitz damit vor zwei Jahren keinen Erfolg - am BGH zeichnete sich nun ab, dass dieses über den Fall womöglich noch einmal verhandeln muss. (Az. KZR 42/20)

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff formulierte in seiner Einführung Zweifel an dem damaligen Urteil. Das Oberlandesgericht hatte dieses damit begründet, dass nicht feststehe, dass Schlecker durch das Verhalten der Hersteller ein Schaden entstanden sei. Die Kette hatte vorher kein Sachverständigengutachten eingeholt.

Entschieden hat der BGH aber noch nicht. Am Dienstag hörten die Richterinnen und Richter des Kartellsenats zunächst die Argumente beider Seiten sowie eine Stellungnahme des Bundeskartellamts an. Dieses hatte gegen die Hersteller Bussgelder verhängt, weil sie zwischen 2004 und 2006 in einem Arbeitskreis «Körperpflege, Wasch- und Reinigungsmittel» des Markenverbands wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht hatten.

Unter anderem sprachen sie über beabsichtigte Preiserhöhungen und den Stand der Verhandlungen mit bestimmten Einzelhändlern. Dabei ging es auch, aber nicht jedesmal um Schlecker, wie Kirchhoff erläuterte.

Das wurde vor dem BGH nicht mehr bestritten. Die Anwälte der Hersteller warfen der Gegenseite aber vor, dass sie sich lediglich auf Vermutungen stütze und keine Beweise für tatsächlich entstandene Nachteile ihrerseits habe. Sie verwiesen ausserdem auf die Marktmacht des damaligen Drogerieriesen.

Der Anwalt des Schlecker-Insolvenzverwalters dagegen argumentierte, dass solche Absprachen unter Wettbewerbern «wie eine Pokerrunde» seien, bei denen einander in die Karten geschaut werde. Das Oberlandesgericht hätte ein Gutachten einholen müssen, fand er.

Geiwitz ist der Meinung, dass Schlecker wegen der Absprachen der Hersteller zu viel für seine Waren gezahlt hat. Die Drogeriekette hatte im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Rund 27.000 Angestellte verloren ihre Jobs, darunter zahlreiche Verkäuferinnen. Der BGH will seine Entscheidung am 25. Oktober verkünden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

JobsEuro