Gericht

Gericht lehnt Einspruch gegen Abtrennung von Verfahren gegen Winterkorn ab

AFP
AFP

Deutschland,

Der Strafprozess im VW-Dieselskandal in Braunschweig findet weiterhin ohne den früheren Konzernchef Martin Winterkorn statt.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Abtrennung des Verfahrens habe Prozessbeginn gegen Mitangeklagte ermöglicht.

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig erklärte eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Braunschweig für unzulässig, wie das Gericht am Mittwoch erklärte. In der vorvergangenen Woche hatte in Braunschweig ein Strafprozess gegen vier damalige Führungskräfte des VW-Konzerns begonnen, auch Winterkorn ist in dem Verfahren angeklagt.

Aus gesundheitlichen Gründen war das Verfahren gegen Winterkorn jedoch abgetrennt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass Winterkorn aufgrund einer Operation nur «wenige Tage» verhandlungsunfähig gewesen sei. Das Gericht entschied jedoch, dass die Dauer der Verhandlungsunfähigkeit nicht belastbar vorhergesagt werden könne. Ohne die Abtrennung des Verfahrens gegen Winterkorn hätte auch der Verhandlungsbeginn gegen die vier Mitangeklagten auf unabsehbare Zeit verschoben werden müssen.

Die Entscheidung der zuständigen Wirtschaftskammer, das Verfahren gegen Winterkorn abzutrennen, «beruhe auf einer umfassenden und sorgfältigen Ermessensausübung, die Ermessensfehler nicht erkennen lasse». Lediglich die Abtrennung des Verfahrens habe den Prozessbeginn gegen die vier Mitangeklagten ermöglicht, erklärte das Gericht.

Kommentare

Weiterlesen

sdf
344 Interaktionen
Über ein Jahr
Egerkinger Komitee
726 Interaktionen
Aufruf zu Hass?

MEHR IN NEWS

Schaffhauser Polizei
1 Interaktionen
Schaffhausen
Geothermie
7 Interaktionen
Energie-Hoffnung
gabbar
7 Interaktionen
Für kranken Ehemann
china bayer
Pharmawachstum

MEHR GERICHT

2 Interaktionen
Den Haag
Ozgur Ozel
14 Interaktionen
Ankara
2 Interaktionen
Ankara

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Selenskyj Merz ukraine
26 Interaktionen
Vorstoss
Oliver Pocher
37 Interaktionen
«Vollidiot!»