Freispruch

Freispruch in Prozess um angebliches Bierkartell in Nordrhein-Westfalen

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Deutschland,

Im Prozess um angebliche illegale Preisabsprachen zwischen Brauereien in Nordrhein-Westfalen hat der zuständige Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Angeklagten freigesprochen.

Bierglas in einer Bar
Bierglas in einer Bar - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundeskartellamt hatte 2014 Geldbussen verhängt.

Angeklagt waren Vertreter der Brauereien Früh und Gaffel in Köln sowie Erzquell, wie das Oberlandesgericht am Mittwoch erklärte. (Az: V-4 Kart 4/16 OWi)

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 Geldbussen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro gegen elf Brauereien und den Brauereiverband NRW verhängt. Ein Verfahren gegen die Brauerei Carlsberg wurde abgetrennt und läuft noch bis in den November.

Die Vorwürfe des Bundeskartellamts richteten sich gegen elf Brauereien, darunter namhafte Unternehmen wie Bitburger, Carlsberg, Krombacher, Radeberger, Veltins und Warsteiner. Sie sollen im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbands NRW illegale Preisabsprachen getroffen haben. Dabei ging es laut Bundeskartellamt um zwei Preiserhöhungen, eine für Fassbier zum Herbst 2006 und eine für Flaschen- und Fassbier für Anfang 2008.

In dem nun abgeschlossenen Verfahren ging es lediglich um die Vorwürfe gegen die drei nordrhein-westfälischen Brauereien. Die Angeklagten wurden freigesprochen, weil sich nach Gerichtsangaben nur zwei der insgesamt vierzehn Zeugen an illegale Preisabsprachen erinnern konnten. Eine der Zeugenaussagen sei ausserdem «insgesamt chaotisch» und von «bizarren Verwechslungen geprägt» gewesen. Die angeblichen Bierpreisabsprachen konnten deshalb nicht nachgewiesen werden.

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