Auch Müllautos fallen unter den Kommissionsbeschluss zum sogenannten Lkw-Kartell.
Daimler-Hauptsitz in Stuttgart.
Daimler-Hauptsitz in Stuttgart. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Urteil in Streit zwischen Landkreis in Niedersachsen und Daimler.

Darin werde nämlich das Gewicht der Fahrzeuge als entscheidendes Kriterium genannt, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Montag. Es ging um eine Klage des niedersächsischen Landkreises Northeim gegen die Daimler AG. (Az. C-588/20)

2016 hatte die EU-Kommission gegen Daimler und vier andere Lkw-Hersteller wegen verbotener Preisabsprachen eine Geldstrafe von insgesamt drei Milliarden Euro verhängt. Der Landkreis Northeim bemängelt, dass er wegen des Lkw-Kartells zu hohe Preise für zwei in den Jahren 2006 und 2007 gekaufte Müllfahrzeuge gezahlt habe, und zog vor das Landgericht in Hannover. Daimler argumentierte damit, dass der Kommissionsbeschluss keine Müllfahrzeuge erfasse.

Das Landgericht setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um Vorabentscheidung. Bei seinem Urteil ist es nun an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.

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