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EuGH bestätigt Rekordstrafe für Google

Keystone-SDA
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Luxemburg,

Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Rekordhöhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen.

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Google muss eine Wettbewerbsstrafe in Höhe von 4,1 Milliarden Euro bezahlen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Europäische Gerichtshof weist Googles Berufung gegen die Milliardenstrafe zurück.
  • Damit bleibt die bisher höchste EU-Wettbewerbsstrafe von 4,1 Milliarden Euro bestehen.
  • Der Fall betrifft illegale Beschränkungen für Android-Smartphones und Mobilfunkanbieter.

Google muss eine Mega-Strafe von 4,1 Milliarden Euro bezahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Google hat Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt. - keystone

Der Grund: Das Unternehmen habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt. Dies, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken, so die Entscheidung der Richterinnen und Richter in Luxemburg.

Bei den Einschränkungen geht es um vorinstallierte Apps auf Android-Handys. Das Smartphone-Betriebssystem Android wird bei Google entwickelt und ist für Geräte-Hersteller kostenlos. Den Grossteil seiner Einnahmen erzielt Google über sein Flaggschiffprodukt, die Suchmaschine. Hersteller, die auf Android-Geräten Google-Dienste einbinden wollten, mussten immer gleich ein ganzes Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche.

Strafe der EU-Kommission ursprünglich höher

Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah darin einen Verstoss und verhängte 2018 ein Bussgeld in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Das ist die bislang höchste Wettbewerbsstrafe, die die Kommission verhängt hat, wie ein Sprecher der Kommission bestätigte. Aus ihrer Sicht stellte Google durch die Kopplungspraktik sicher, dass seine Suchmaschine und der Chrome-Browser auf nahezu allen Android-Geräten vorinstalliert waren.

Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften.

Nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter wurde mit diesen Beschränkungen das Ziel verfolgt, die beherrschende Stellung von Google im Bereich der Suchmaschinen und damit seine Einnahmen aus Werbeanzeigen im Zusammenhang mit diesen Suchen zu schützen und zu stärken.

Google änderte Geschäftspraktik bereits

Google hatte im Verfahren bei der Kommission dagegen argumentiert, die Kopplung der App Google-Suche und des Chrome-Browsers sei notwendig gewesen, insbesondere um zu ermöglichen, Einnahmen aus seiner Investition in Android zu erzielen.

Das Unternehmen änderte die Geschäftspraktiken, klagte aber gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter. Bereits in erster Instanz gab es vor dem Gericht der EU eine Schlappe: Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten das Bussgeld in ihrem Urteil von 2022 lediglich um rund 200 Millionen Euro auf 4,1 Milliarden Euro.

Hintergrund der Minderung war, dass das Gericht im Gegensatz zur EU-Kommission keinen Verstoss darin sah, dass Google bestimmten grossen Herstellern und Mobilfunkbetreibern Zahlungen leistete, damit sie nur die Google-Such-App auf ihren Geräten vorinstallieren. Die Kommission habe nicht hinreichend dargelegt, dass ein Wettbewerber dadurch tatsächlich behindert werde. Zudem hätte Google zu diesem Punkt angehört werden müssen, was nicht geschehen sei.

Reihe von hohen Strafen gegen Google

Nach einem Einspruch des Unternehmens und seines Mutterkonzerns Alphabet bestätigte der EuGH das Urteil nun endgültig. Das EU-Gericht habe in seiner Beurteilung keine Fehler gemacht, hiess es.

Nutzt du ein Android-Phone oder ein iPhone?

Wettbewerbshüter der EU-Kommission überziehen Google immer wieder mit hohen Wettbewerbsstrafen. 2024 etwa wurde eine Milliardenstrafe wegen Googles Preisvergleichsdienst vom EuGH bestätigt, eine andere Strafe wurde dagegen kurze Zeit später gerichtlich kassiert. In Schweden verdonnerte ein Gericht den Tech-Riesen erst am Mittwoch dazu, der Klarna-Tochter Pricerunner umgerechnet knapp 1,3 Milliarden Euro Schadenersatz zu zahlen. Der Konzern konnte die Bussgelder bisher gut verkraften – das Online-Werbegeschäft läuft.

Kommentare

User #5234 (nicht angemeldet)

Die EU kann die Einnahmen bestimmt auch gut verkraften… Da kann die Schweiz mal schauen, was passieren könnte, wenn sie das neue Abkommen unterschrieben würde…

User #1785 (nicht angemeldet)

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