Die Exportauflagen der EU für Coronaimpfstoffe gelten nur noch bis zum Ende des Jahres. Danach wird ein neuer Kontrollmechanismus eingeführt.
Eine Impfdosis von Astrazeneca
Eine Impfdosis von Astrazeneca - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Corona-Impfstoffe können per Ende Jahr ohne Genehmigung aus der EU exportiert werden.
  • Die EU-Kommission lässt eine entsprechende Auflage auf Ende Jahr auslaufen.
  • Im kommenden Jahr soll ein neuer Kontrollmechanismus für die nötige Transparenz sorgen.

Ab Januar können Hersteller von Corona-Impfstoffen ihre Vakzine wieder ohne Genehmigung aus der EU in Drittländer exportieren. Hersteller müssen Ausfuhren ab Januar nicht mehr genehmigen lassen.

Die EU-Kommission kündigte am Freitag an, die Auflagen zum Jahresende auslaufen zu lassen. Mit der Ende Januar eingeführten Genehmigungspflicht wollte die EU die Impfstoffversorgung in Europa sicherstellen.

Neuer Kontrollmechanismus

Ein neuer Kontrollmechanismus solle ab dem kommenden Jahr für Transparenz bei den Exporten sorgen, sagte Kommissionssprecherin Dana Spinant. «Die EU ist der grösste weltweite Lieferant von Corona-Impfstoffen, mit mehr als 1,3 Milliarden exportierten Dosen», betonte sie. Diese seien seit Ende 2020 in mehr als 150 Länder geliefert worden.

Astrazeneca
Der Corona-Impfstoff von Astrazeneca. - AFP/Archiv

Hintergrund für die Exportauflagen war ein Streit mit dem britischen Hersteller Astrazeneca. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte dem Unternehmen im Frühjahr vorgeworfen, seine Lieferpflichten gegenüber der EU nicht einzuhalten. Der Konzern begründete die Engpässe vor allem mit Problemen in eigenen Produktionsstätten in der EU.

Seit Berichten über Gerinnungsstörungen durch Astrazeneca wird der Impfstoff in der EU kaum noch genutzt. Gut zwei Drittel der von Brüssel bestellten 300 Millionen Dosen sollen an Schwellen- und Entwicklungsländer gehen.

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