Die Corona-Krise hat im vergangenen Jahr auch die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) beschäftigt. So stellte sie öffentlich klar, dass das Kartellrecht auch während der Krise gilt. Grundlegende Entscheide fällte die Weko zum Gasmarkt, dem Uhrenmarkt und der Übertragung der Eishockeymeisterschaft.
Wettbewerbskommission Weko
Das Logo der Wettbewerbskommission Weko. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im vergangenen Jahr haben manche Branchen mehr unter der Corona-Krise gelitten als andere.

Dies hatte auch Konsequenzen für den Wettbewerb, wie die Weko in ihrem Jahresbericht schreibt, der am Dienstag veröffentlicht wurde.

So begleitete die Weko die kartellrechtskonforme Ausgestaltung der finanziellen Unterstützung der Fluggesellschaften. Im Mai 2020 kam die Weko zum Schluss, dass die Garantien des Bundes zur Sicherung von Darlehen zugunsten von Swiss und Edelweiss mit dem Luftverkehrsabkommen vereinbar seien.

Im zweiten Fall fiel der Entscheid der Weko negativ aus. Der Bund beabsichtigte, auch die SR Technics Switzerland AG, die Anbieterin von technischen Dienstleistungen in der zivilen Luftfahrt, zu unterstützen. In ihrer Stellungnahme vom Juni 2020 kam die Weko zum Schluss, dass die Beihilfe nicht mit dem Luftverkehrsabkommen vereinbar sei. Dies im Wesentlichen, weil sich das Unternehmen bereits am 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierigkeiten befand.

Neben diesen Prüfungen fällte die Weko 2020 einen lange erwarteten Entscheid zum Uhrenmarkt. Die jahrelangen für Swatch geltenden Lieferverpflichtungen und Lieferbeschränkungen liess die Weko auslaufen. Weil die Swatch-Tochter ETA bei den mechanischen Uhrwerken weiterhin als marktbeherrschend eingestuft wird, unterliegt sie unverändert der kartellrechtlichen Kontrolle.

Im Erdgasmarkt führte die Weko mit ihrem Entscheid «Gasmarkt Zentralschweiz» eine Änderung von grosser Tragweite ein: Sie verpflichtete Netzinhaber in der Zentralschweiz, die Durchleitung von Erdgas zu erlauben. Die Endkundinnen und -kunden können seither ihren Erdgaslieferanten frei wählen. «Der Entscheid führt zur vollständigen Liberalisierung des Gasmarktes», hält die Weko fest.

Am 14. Dezember 2020 erliess die Weko vorsorgliche Massnahmen gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen Swisscom und untersagte dieser mit sofortiger Wirkung, ihr Glasfasernetz in einer Weise aufzubauen, die anderen Anbietern einen Zugang verunmöglichten. Mit diesem Schritt wollte die Weko verhindern, dass ein neues Monopol auf der Datenautobahn entsteht. Dies sei jedoch der Fall, wenn die Swisscom den Glasfaserausbau von den Strassenschächten zu den Haushalten allein ausbaue, hielt die Weko fest.

Eine Busse von rund 30 Millionen Franken sprach die Weko schliesslich gegen den grössten Schweizer Kabelnetzbetreiber UPC aus. Die UPC wurde sanktioniert, weil sie ihrem Konkurrenten Swisscom keine Eishockey-Spiele übertragen liess. Die Weko habe festgestellt, dass die UPC bei der Live-Übertragung der Schweizer Eishockeymeisterschaft im Bezahlfernsehen marktbeherrschend sei, urteilte die Weko.

2021 werden nicht nur das Kartell- und das Binnenmarktgesetz, sondern auch die Weko selbst 25 Jahre alt.

Die schweizerische Wettbewerbspolitik und ihre Umsetzung im geltenden Kartellgesetz seien zielführend und würden internationalen Standards entsprechen, hält die Weko zum Jubiläum fest. Letztlich sei es aber die Wettbewerbsbehörde, welche die Bestimmungen in die Praxis umsetze: «Sie hat es in der Hand, mit ihren Entscheiden wettbewerbsrechtliche Verstösse zu beheben, dadurch Rechtssicherheit zu schaffen und eine genügend hohe präventive Wirkung zu erzielen.»

So sei die Weko eine Garantin für eine zeitgemässe Kartellrechtsdurchsetzung, bilanziert die Behörde.

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