Einwohner installieren Tempo-30-Schild – Kanton greift durch
Einwohner haben ein selbst gebasteltes Tempo-30-Schild an eine Strasse gestellt, auf der Tempo 50 gilt. Doch lange steht es nicht.

Das Wichtigste in Kürze
- In einer kleinen Gemeinde montieren Einwohner ein selbstgebasteltes Tempo-30-Schild.
- Der Kanton Bern entfernt das Schild wenig später – das sei verboten.
- Denn: Es drohen Verwechslungen und gefährliche Verkehrssituationen.
Gut gemeint ist nicht gleich erlaubt: Eine Bastel-Aktion in einem kleinen Berner Dorf ruft den Kanton auf den Plan. Doch von vorne.
Autofahrerin Cynthia P.* fährt regelmässig durch Kirchdorf im Berner Mittelland. Doch eines Abends stutzt sie – gilt im Quartier an der Strasse Langeten neu Tempo 30?
«Von weitem sah ich ein neues Tempo-30-Schild, aber ich merkte schnell, dass es irgendwie seltsam aussah. Als ich näher kam, stellte ich fest, dass die Schrift etwas krakelig war», erzählt sie Nau.ch.
Kurz: Jemand hat das Schild eindeutig selbst gebastelt und montiert.
«Ein wenig frech»
«Ich habe auch schon solche selbstgebastelten Schilder gesehen, aber bisher immer mit dem Zusatz ‹freiwillig›. Hier probierte aber wohl eine Familie, möglichst nahe an das Original heranzukommen.»
Die Autofahrerin findet das «ein wenig frech», wie sie sagt. «Auch, wenn ich natürlich nachvollziehen kann, warum die Person oder Personen dort Tempo 30 gut fänden. Die Strasse verläuft mitten durch ein Wohnquartier.»

Nur zwei Tage nach der Sichtung durch die Autofahrerin ist Nau.ch selbst vor Ort – und stellt fest: Inzwischen hat der Bastler oder die Bastlerin das Schild angepasst. Neu sind mit feinem Stift Zeichnungen von Kindern darauf ergänzt.
Ein Versuch, doch noch zu zeigen, dass das nur eine freiwillige Empfehlung ist und nicht offiziell Tempo 30 gilt?
Kanton Bern greift durch
Zeichnung hin oder her: Durch die Nau.ch-Anfrage erfährt der Kanton vom Schild an der Kantonsstrasse – und greift durch. Wenig später fehlt davon jede Spur.
«Unser Strasseninspektorat hat veranlasst, dass das Schild entfernt wird», sagt Pierre Ballmann vom Tiefbauamt des Kantons Bern zu Nau.ch.
«Grundsätzlich dürfen keine Plakate aufgestellt werden, die mit einer Signalisation gemäss Signalisationsverordnung SSV verwechselt werden können.»
Sieht ein selbst gebasteltes Schild einem offiziellen Verkehrsschild also zu ähnlich, ist es verboten, es an der Strasse zu montieren.
«Solche Schilder führen oft zu Verwechslungen und zu gefährlichen Situationen», sagt Ballmann. «Am besten werden keine solchen Tafeln aufgestellt.»
«Ausgezogen und deponiert»
Auch die Gemeinde Kirchdorf bestätigt die Entfernung gegenüber Nau.ch.
Ballmann vom Kanton ergänzt: «Das Schild wurde von unseren Strassenmeistern ausgezogen und an Ort und Stelle deponiert.» Es sei anschliessend mit einem Kleber mit einem QR-Code versehen worden.
«Anhand davon können die Privatpersonen nachvollziehen, weshalb ihr Schild nicht erlaubt ist», erklärt er.
Das sei ein gängiges Vorgehen, das von der Bevölkerung meist akzeptiert wird: «Reaktionen danach gibt es kaum», so Ballmann.
Tempo-30-Regeln ändern sich bald
Das Thema Tempo 30 sorgt seit Jahren für Zoff in der Schweiz. Immer mehr Gemeinden führen solche Zonen ein – oft zur Freude der Fussgänger und zum Ärger von Autofahrern. Auf Hauptverkehrsachsen kann es zudem dazu führen, dass Autos auf Quartierstrassen ausweichen.

Eine Änderung gibt es darum am 1. Oktober: Ab dann müssen Gemeinden vor weiteren Tempo-30-Einführungen auf Durchgangstrassen mit einem Gutachten nachweisen, dass das keinen Ausweichverkehr in Wohnquartieren verursacht. Das hat der Bundesrat entschieden.
*Name von der Redaktion geändert













