Franken

Conforama zu 5000 Franken Geldstrafe verurteilt

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Lausanne,

Conforama muss zahlen, weil das Einrichtungshaus bei den Aktionen geschummelt haben soll.

Conforama Schweiz kommt in Schweizer Besitz. (Archivbild)
Conforama Schweiz kommt in Schweizer Besitz. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Das Wichtigste in Kürze

  • Conforama muss tief in die Tasche greifen.
  • Das Unternehmen soll bei Sonderangeboten geschummelt haben.

Ein Bezirksgericht in Lausanne hat das Einrichtungshaus Conforama Schweiz zu einer Geldstrafe von 5000 Franken verurteilt. Auch muss Conforama eine Ausgleichszahlung in der Höhe von 1,5 Millionen Franken zugunsten des Kantons Waadt leisten, wie das Unternehmen sowie die Klägerin, die Westschweizer Konsumentenschutzorganisation FRC, am Samstag mitteilten.

Beide Seiten behalten sich vor, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die FRC, die im April 2019 Klage eingereicht hatte, schrieb von einem «halbherzigen Entscheid».

Das Urteil sei aufgrund der Höhe der Ausgleichszahlung ein Novum und entspreche dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, heisst es in der Mitteilung der FRC.

Hingegen hätte sich die Konsumentenschutzorganisation gewünscht, dass auch die Geldstrafe den Forderungen der Anklage entspricht. Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Gerichtsverhandlung vom vergangenen Montag eine Geldstrafe von mindestens 1,5 Millionen Franken verlangt.

Dem Unternehmen Conforama mit Sitz in Ecublens VD, das rund 15 Filialen in der Schweiz hat, wurde vorgeworfen, bei Sonderangeboten geschummelt zu haben. So seien in Geschäften sowie im Katalog und im Internet falsche durchgestrichene Preise für Sonderangebote angezeigt worden.

Die Anwälte von Conforama hatten auf Freispruch plädiert. Die Verurteilung zu einer Ausgleichszahlung in der Höhe von 1,5 Millionen Franken sei wirtschaftlich und juristisch nicht nachvollziehbar, hiess es derweil in der Mitteilung von Conforama Schweiz als Reaktion auf das Urteil.

Conforama wurde laut eigenen Angaben vom Vorwurf freigesprochen, gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen zu haben. Auch vom Vorwurf der Irreführung der Konsumenten sei das Unternehmen freigesprochen worden. Die Geldstrafe in der Höhe von 5000 Franken sei wegen des Verstosses gegen die Preisbekanntgabepflicht verhängt worden. Die Geldstrafe sei im Gegensatz zur Ersatzforderung nachvollziehbar, schrieb Conforama weiter.

Kommentare

Weiterlesen

Maximilian Janisch
177 Interaktionen
Nicht für die Rente
a
1'396 Interaktionen
Kampfansage

MEHR IN NEWS

Zürich
Präsident Wolodymyr Selenskyj
15 Interaktionen
Kiew
Nati Volkshaus Zürich
1 Interaktionen
Zürich
1 Interaktionen
Luftverkehr

MEHR FRANKEN

Belp
Detlef D! Soost
37 Interaktionen
Star-Choreograf
Range Rover
49 Interaktionen
Gestern im Service
1 Interaktionen
Wil SG

MEHR AUS LAUSANNE

1 Interaktionen
Lausanne
Kollision
1 Interaktionen
Lausanne VD
Schweinezuchtbetrieb
10 Interaktionen
Lausanne
-
6 Interaktionen
Rücken-OP