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Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer von Kurzarbeit

Laura Del Favero
Laura Del Favero

Bern,

Der Bundesrat verlängert die maximale Dauer der Kurzarbeit. Betriebe, die von der 2G-Plus-Pflicht betroffen sind, können die Massnahme wieder einführen.

Bundespräsident Guy Parmelin. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 2G-Plus-Pflicht hat viele Firmen in wirtschaftliche Not gebracht.
  • Der Bundesrat erlaubt ihnen deshalb erneut Kurzarbeit zu beziehen.

Der Bundesrat traf sich heute zu seiner wöchentlichen Sitzung. Dabei beschloss er neue Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit.

Der Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer von Kurzarbeit bis in den sommer und spricht sich für summarische Abrechnungsverfahren aus. Zudem wurde für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben.

Der Bundesrat spricht beim Point de Presse.

Anspruch auf Kurzarbeit bis Ende März

Gute Nachrichten gibt es für alle jene Betriebe, die von der 2G-Plus-Regel betroffen sind. Auch sie dürfen wieder von der Kurzarbeit Gebrauch machen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 20. Dezember 2021.

2G+ bundesrat verlängert
Heinweis auf 2G+ bei einer Bar. - dpa

Der Anspruch gilt für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, Lernende und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Die erwähnten Personengruppen haben faktisch so lange einen Anspruch auf KAE, wie auch die Regelung zur 2G+-Pflicht in Kraft ist. Jedoch längstens bis zum 31. März 2022.

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