Das Töten männlicher Küken wird in Zukunft verboten sein.
Frisch geschlüpftes Küken
Frisch geschlüpftes Küken - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Keine Ausnahmen - auch nicht zu Futterzwecken.

Der Bundesrat billigte am Freitag eine vom Bundestag vergangene Woche beschlossene Änderung des Tierschutzgesetzes, mit der das Kükentöten ab dem 1. Januar 2022 beendet werden soll. Im vergangenen Jahr waren mehr als 40 Millionen männliche Eintagsküken geschreddert oder erstickt worden, weil ihre Aufzucht unrentabel ist.

Betriebe sollen künftig unter anderem auf neue Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei setzen. Dadurch sollen männliche Küken gar nicht erst ausgebrütet werden. Diese Verfahren sehen derzeit eine Bestimmung des Geschlechts zwischen dem 9. und 14. Bebrütungstag vor. Künftig soll dies noch früher möglich sein. Das Gesetz sieht deshalb ausserdem vor, dass ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen bereits nach dem sechsten Bruttag verboten ist.

Die Regierung hatte das Verbot des Kükentötens im Januar beschlossen. Der Bundesrat hatte zwar eine Ausnahme empfohlen: Zu Futterzwecken sollte das Töten weiterhin erlaubt bleiben, etwa um Zootiere zu ernähren. Doch der Bundestag nahm diese Empfehlung nicht auf.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) bezeichnete das Gesetz vor dem Bundesrat als «Meilenstein für den Tierschutz in Deutschland». Deutschland sei damit weltweit Vorreiter. Die Regierung wolle das Modell «zum Exportschlager machen».

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