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Bundesgerichtshof verhandelt zu Thermofenster bei Diesel-Pkw von Mercedes

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Deutschland,

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (11.00 Uhr) zur Abgasbehandlung und insbesondere dem sogenannten Thermofenster bei Diesel-Pkw von Mercedes.

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  • Zudem wirft der Kläger Mercedes mehrere weitere Eingriffe in die Motorsteuerung vor, die im Fahrbetrieb zu höheren Abgaswerten führten als auf dem Prüfstand..

Dabei wird die Abgasreinigung vor allem bei niedrigen, aber auch bei sehr hohen Aussentemperaturen zunächst verringert und dann abgeschaltet, um den Motor zu schützen. Der Kläger ist der Ansicht, dies komme einer unzulässigen Abschalteinrichtung gleich. (Az.: VI ZR 128/20)

Zudem wirft der Kläger Mercedes mehrere weitere Eingriffe in die Motorsteuerung vor, die im Fahrbetrieb zu höheren Abgaswerten führten als auf dem Prüfstand. In einem Nichtzulassungsbeschluss ohne mündliche Verhandlung hatte der BGH im Januar entschieden, dass ein Thermofenster nicht mit einer Abschalteinrichtung vergleichbar ist. Ob ein Urteil am Dienstag fällt, ist noch unklar.

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