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    Bund zahlt für Atomausstieg 2,4 Milliarden Euro an Energieversorger

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    Deutschland,

    Für den nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossenen Atomausstieg in Deutschland entschädigt die Bundesregierung die Energieversorger mit rund 2,4 Milliarden Euro.

    Zerstörung des Kühlturms des Akw Philippsburg im Mai 2020
    Zerstörung des Kühlturms des Akw Philippsburg im Mai 2020 - EnBW/AFP

    Das Wichtigste in Kürze

    • Einigung führt zur Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten.

    Wie Bundesumweltministerium, Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium am Freitag mitteilten, einigte sich die Bundesregierung mit den vier Unternehmen Vattenfall, RWE, EnBW und Eon auf einen finanziellen Ausgleich in dieser Höhe. Zugleich würden damit alle Rechtsstreitigkeiten beigelegt.

    Hintergrund ist, dass die Bundesregierung den ursprünglich 2002 beschlossen Atomausstieg Ende 2010 zunächst aufgehoben und die Laufzeiten der Meiler um durchschnittlich zwölf Jahre verlängert hatte. Rund sieben Monate später nahm sie nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima vom 11. März 2011 die Laufzeitverlängerungen aber wieder zurück und verfügte die sofortige Abschaltung von acht Atommeilern.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte den beschleunigten Atomausstieg grundsätzlich bestätigt, zugleich aber entschieden, dass die Energiekonzerne für Reststrommengen entschädigt werden müssen, die ihnen mit dem Ausstiegsbeschluss 2011 gestrichen wurden. Wie genau und in welcher Höhe dieser Ausgleich sein sollte, darüber wurde seit Jahren gestritten. Es folgten Rechtsstreitigkeiten nicht nur vor dem Bundesverfassungsgericht, sondern auch einem internationalen Schiedsgericht in Washington. Diese Rechtsstreitigkeiten können nach Angaben der Ministerien nun beigelegt werden.

    Zugleich betonten sie, dass die Einigung «keine Folgen für den Atomausstieg» habe. «Es bleibt dabei, dass das letzte deutsche Atomkraftwerk spätestens Ende 2022 vom Netz geht», erklärten Umwelt-, Wirtschafts- und Finanzministerium.

    Die Ausgleichszahlung in Höhe von 2,428 Milliarden Euro teilen sich demnach wie folgt auf: Vattenfall erhält 1,425 Milliarden Euro, RWE 880 Millionen Euro, EnBW 80 Millionen Euro und Eon 42,5 Millionen Euro. Diese Zahlungen dienen nach Ministeriumsangaben im Fall von RWE und Vattenfall dem Ausgleich für Reststrommengen, bei EnBW, Eon und RWE dem Ausgleich für Investitionen, welche die Unternehmen «im Vertrauen auf die 2010 in Kraft getretene Laufzeitverlängerung getätigt hatten».

    Die Einigung steht laut Bundesregierung noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der Unternehmen. Detailliert in Verträge gegossen werden soll sie demnach «in den kommenden Tagen». Im Gegenzug würden die Unternehmen die anhängigen Gerichtsverfahren «kurzfristig» zum Ruhen bringen. Die endgültige Regelung soll dann durch ein Gesetz des Deutschen Bundestages zur Änderung des Atomgesetzes erfolgen. Grünes Licht für die beihilferechtliche Prüfung ist dann auch noch von der EU-Kommission in Brüssel nötig.

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