Kolumne zum Fall Jucker: Die späte Scheinheiligkeit des SRF
Alle wussten von seinen sexuellen Neigungen – oder zumindest viele. Doch Hans Jucker durfte weiterkommentieren und TV-Legende werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Hans Jucker (†65) wurde 1971 wegen sexuellen Handlungen mit Jugendlichen verurteilt.
- Das Urteil betraf einen Bub unter 16 Jahren und vier Jungen unter 20 Jahren.
- Nau.ch-Koluminst Thomas Renggli lobt die externe Aufarbeitung von SRF. Sie komme aber spät.
Es ist ein bemerkenswertes Schauspiel der Betroffenheit: SRF zeigt sich «tief erschüttert», bedauert das Leid der Opfer und kündigt eine externe Untersuchung an. Der Fall Hans Jucker soll sorgfältig aufgearbeitet werden. Man nehme sich die nötige Zeit, heisst es in der Stellungnahme.
Bloss: Zeit hatte man eigentlich schon genug. 55 Jahre lang.
1971 wurde der spätere Fernsehliebling wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Das Gericht dokumentierte rund 20 Vorfälle mit mehreren Jugendlichen.
Jucker blieb trotzdem beim Schweizer Fernsehen – bis zu seiner Pensionierung 2011. Er wurde zur Reporter-Ikone, zum Allzweck-Kommentator, zum Mann für jede Sportart und jede Gelegenheit.
Juckers Verurteilung war bekannt
Und jetzt soll niemand etwas gewusst haben? Die Recherchen des «Tages-Anzeigers» und ein im vergangenen Februar veröffentlichtes Buch eines Betroffenen zeichnen ein anderes Bild. Mehrere Personen aus dem damaligen Umfeld erklären, die Verurteilung sei in der Region und im Sportjournalismus bekannt gewesen.
Auch ein langjähriger Weggefährte sagt gegenüber Nau.ch, Juckers Verfehlungen seien in der damaligen Medienszene kein Geheimnis gewesen. Der damalige Fernsehsportchef dürfte davon gewusst haben, lautet seine Einschätzung.

Das ist keine justiziable Feststellung über das Wissen einzelner SRF-Verantwortlicher. Aber es ist ein gewichtiger Hinweis auf eine Frage, der sich der Sender nicht mit dem Satz entziehen kann, man habe erst vor wenigen Wochen Kenntnis erhalten: Wer wusste damals was – und weshalb blieb es folgenlos?
Jucker war ein gefragter Mann. Effizient, eloquent, vielseitig einsetzbar. Ein Reporter, den man offenbar jederzeit losschicken konnte. Dass seine strafrechtliche Verurteilung seiner Karriere nicht im Weg stand, sagt viel über die damaligen Prioritäten.
Vielleicht zählte die Qualität am Mikrofon mehr als die Integrität hinter den Kulissen. Vielleicht wollte man lieber nicht so genau hinschauen. Und vielleicht war der Schutz eines geschätzten Kollegen wichtiger als das Leid jener Jugendlichen, die sich gegen ihn kaum wehren konnten.
Hat SRF Warnzeichen ignoriert?
Heute verweist SRF auf Nulltoleranz, Vertrauensstellen, Schulungen und eine Whistleblowing-Plattform. Das mag alles richtig und wichtig sein. Es beantwortet aber nicht die historische Kernfrage. Auch der Hinweis, Juckers Straftaten hätten nichts mit seiner Arbeit beim Fernsehen zu tun, geht am Problem vorbei.

Es geht nicht um den Tatort. Es geht darum, ob ein öffentliches Medienhaus einen rechtskräftig verurteilten Mann weiterhin prominent beschäftigen wollte – und ob es Warnzeichen ignorierte.
Die Entfernung von Jucker-Clips aus den Unterhaltungsarchiven ist eine symbolische Geste. Die eigentliche Aufarbeitung muss tiefer gehen. Sie muss klären, wer damals Bescheid wusste, wer schwieg und wer Verantwortung trug.
Betroffenheit im Jahr 2026 ist einfach. Haltung hätte es 1971 gebraucht.
Zum Autor
Zum Autor: Thomas Renggli aus Maur ZH ist freier Journalist und Buchautor. Er ist Sohn von Radio-Legende Sepp Renggli.










