Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) darüber, inwieweit Anbieter auf Handelsplattformen wie Amazon für Produktbewertungen von Kunden haften.
amazon
Amazon will zudem die Stundenlöhne für Beschäftigte in den USA, Kanada und Europa erhöhen. - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Weil es keinerlei Nachweise für die Wirksamkeit gibt, hatte sich der Anbieter verpflichtet, entsprechende Werbung zu unterlassen..

Strittig ist, ob die auf einer Händlerseite veröffentlichten Kundenaussagen als Werbung angesehen werden können. Im konkreten Fall bot ein Händler auf Amazon sogenannte Kinesiologie-Tapes zur Schmerzbehandlung an. (Az. I ZR 193/18)

Weil es keinerlei Nachweise für die Wirksamkeit gibt, hatte sich der Anbieter verpflichtet, entsprechende Werbung zu unterlassen. Allerdings sprachen Kunden in ihren Bewertungen von einer schmerzlindernden Wirkung. Ein Wettbewerbsverband klagte dagegen auf Unterlassung. Der BGH musste deshalb prüfen, ob sich eine Unterlassungsklage auch auf Kundenbewertungen beziehen kann.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Amazon